Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union › Abschnitt 7 Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 › Titel 2 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland

§ 1114 Anfechtung der Anpassung eines Titels · Zivilprozessordnung (ZPO)

Für die Anfechtung der Anpassung eines Titels (Artikel 54 der Verordnung Nr. 1215/2012) sind folgende Rechtsgrundlagen entsprechend anzuwenden:
  1. 1. im Fall von Maßnahmen des Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichts § 766,
  2. 2. im Fall von Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts oder von Vollstreckungsmaßnahmen des Prozessgerichts § 793 und
  3. 3. im Fall von Vollstreckungsmaßnahmen des Grundbuchamts § 71 der Grundbuchordnung.

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