§ 498 Zustellung des Protokolls über die Klage · Zivilprozessordnung (ZPO)
Ist die Klage zum Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden, so wird an Stelle der Klageschrift das Protokoll zugestellt.
Buch 2 Verfahren im ersten Rechtszug › Abschnitt 2 Verfahren vor den Amtsgerichten