Buch 3 Rechtsmittel › Abschnitt 2 Revision

§ 561 Revisionszurückweisung · Zivilprozessordnung (ZPO)

Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.

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