Buch 7 Mahnverfahren

§ 698 Abgabe des Verfahrens am selben Gericht · Zivilprozessordnung (ZPO)

Die Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden.

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