§ 747 Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass · Zivilprozessordnung (ZPO)
Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich.
Buch 8 Zwangsvollstreckung › Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften