Buch 8 Zwangsvollstreckung › Abschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen › Titel 2 Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen › Untertitel 3 Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

§ 849 Keine Überweisung an Zahlungs statt · Zivilprozessordnung (ZPO)

Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.

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