§ 957 Ausschluss der Rechtsbeschwerde · Zivilprozessordnung (ZPO)
In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.
Buch 8 Zwangsvollstreckung › Abschnitt 6 Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung › Titel 3 Rechtsbehelfe