§ 12 Stimmrecht · Aktiengesetz (AktG)
Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes können Mehrstimmrechtsaktien sowie Vorzugsaktien als Aktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden.
Erstes Buch Aktiengesellschaft › Erster Teil Allgemeine Vorschriften