Kapitel 2 Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet › Abschnitt 3 Visumverfahren

§ 32 Zustimmung der obersten Landesbehörde · Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Ein Visum bedarf nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 31, wenn die oberste Landesbehörde der Visumerteilung zugestimmt hat.

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