BKAG | Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
98 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
§ 1 — Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten§ 2 — Zentralstelle§ 3 — Internationale Zusammenarbeit§ 4 — Strafverfolgung§ 5 — Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus§ 6 — Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes§ 7 — Zeugenschutz§ 8 — Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher EigenschutzAbschnitt 2 — Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung
Unterabschnitt 1 — Datenerhebung
§ 9 — Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt§ 10 — Bestandsdatenauskunft§ 10a — Erhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung§ 11 — Aufzeichnung eingehender TelefonanrufeUnterabschnitt 2 — Weiterverarbeitung von Daten
§ 12 — Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung§ 13 — Informationssystem des Bundeskriminalamtes§ 14 — Kennzeichnung§ 15 — Regelung von Zugriffsberechtigungen§ 16 — Datenweiterverarbeitung im Informationssystem§ 17 — Projektbezogene gemeinsame Dateien§ 18 — Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen§ 19 — Daten zu anderen Personen§ 20 — Verordnungsermächtigung§ 21 — Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung§ 22 — Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung§ 23 — Elektronische Aktenführung§ 24 — Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-TrugspurenUnterabschnitt 3 — Datenübermittlung
§ 25 — Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich§ 26 — Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union§ 26a — Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977§ 27 — Datenübermittlung im internationalen Bereich§ 28 — Übermittlungsverbote und VerweigerungsgründeAbschnitt 3 — Zentralstelle
§ 29 — Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung§ 30 — Verbundrelevanz§ 30a — Besondere Regelungen für die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im polizeilichen Informationsverbund§ 31 — Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund§ 32 — Unterrichtung der Zentralstelle§ 33 — Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich§ 33a — Schengener Informationssystem (SIS)§ 33b — Auf das SIS zugriffsberechtigte StellenAbschnitt 4 — Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung
§ 34 — Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung§ 35 — Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung§ 36 — Koordinierung bei der Strafverfolgung§ 37 — Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der LänderAbschnitt 5 — Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
§ 38 — Allgemeine Befugnisse§ 39 — Erhebung personenbezogener Daten§ 40 — Bestandsdatenauskunft§ 41 — Befragung und Auskunftspflicht§ 42 — Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen§ 43 — Erkennungsdienstliche Maßnahmen§ 44 — Vorladung§ 45 — Besondere Mittel der Datenerhebung§ 46 — Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen§ 47 — Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle§ 48 — Rasterfahndung§ 49 — Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme§ 50 — Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen§ 51 — Überwachung der Telekommunikation§ 52 — Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten§ 53 — Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten§ 54 — Platzverweisung§ 55 — Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot§ 56 — Elektronische Aufenthaltsüberwachung§ 57 — Gewahrsam§ 58 — Durchsuchung von Personen§ 59 — Durchsuchung von Sachen§ 60 — Sicherstellung§ 61 — Betreten und Durchsuchen von Wohnungen§ 62 — Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter PersonenAbschnitt 6 — Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
§ 63 — Allgemeine Befugnisse§ 63a — Bestandsdatenauskunft§ 64 — Besondere Mittel der Datenerhebung§ 65 — Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten KontrolleAbschnitt 7 — Zeugenschutz
§ 66 — Befugnisse§ 66a — BestandsdatenauskunftAbschnitt 8 — Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz
§ 67 — Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes§ 68 — SicherheitsüberprüfungAbschnitt 9 — Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 1 — Datenschutzaufsicht
§ 69 — Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die InformationsfreiheitUnterabschnitt 2 — Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
§ 70 — Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes§ 71 — Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes§ 72 — Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die InformationsfreiheitUnterabschnitt 3 — Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
§ 73 — Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des BundeskriminalamtesUnterabschnitt 4 — Pflichten des Bundeskriminalamtes
§ 74 — Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen§ 75 — Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern§ 76 — Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem§ 77 — Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen§ 78 — Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten§ 79 — Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten§ 80 — Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten§ 81 — Protokollierung§ 82 — Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen§ 83 — Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener DatenUnterabschnitt 5 — Rechte der betroffenen Person
§ 84 — Rechte der betroffenen Person§ 85 — Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen DateienUnterabschnitt 6 — Schadensersatz
§ 86 — Schadensersatz im polizeilichen InformationsverbundAbschnitt 10 — Schlussvorschriften
§ 87 — Strafvorschriften§ 88 — Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag§ 89 — Einschränkung von Grundrechten§ 90 — Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren§ 91 — Übergangsvorschrift