Sechster Teil Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen

§ 113b Rechtsnachfolger · Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer partiellen Gesamtrechtsnachfolge durch Aufspaltung (§ 123 Absatz 1 des Umwandlungsgesetzes) können anwaltsgerichtliche Maßnahmen gegen den oder die Rechtsnachfolger verhängt werden.

Alle Vorschriften: BRAO — Inhaltsübersicht