§ 187 Versammlung der Mitglieder · Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Die Bundesrechtsanwaltskammer faßt ihre Beschlüsse regelmäßig auf Versammlungen ihrer Mitglieder .
Neunter Teil Die Bundesrechtsanwaltskammer › Zweiter Abschnitt Organe der Bundesrechtsanwaltskammer › Zweiter Unterabschnitt Hauptversammlung