Zweiter Teil Zulassung und allgemeine Vorschriften › Zweiter Abschnitt Kanzlei und Rechtsanwaltsverzeichnis

§ 31c Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis · Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Die Bundesrechtsanwaltskammer ermöglicht über die Suche nach § 31 Absatz 2 Satz 3 hinaus über das auf den Internetseiten der Europäischen Kommission bestehende elektronische Suchsystem (Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis) den Abruf derjenigen im Gesamtverzeichnis eingetragenen Angaben, die Gegenstand des Europäischen Rechtsanwaltsverzeichnisses sind.

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