§ 3 Inhalt des Registers · Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)
In das Register werden eingetragen
- 1. strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 7),
- 2. (weggefallen)
- 3. Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),
- 4. gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (§ 11),
- 5. gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,
- 6. nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).