Zweiter Teil Das Zentralregister › Erster Abschnitt Inhalt und Führung des Registers

§ 3 Inhalt des Registers · Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)

In das Register werden eingetragen
  1. 1. strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 7),
  2. 2. (weggefallen)
  3. 3. Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),
  4. 4. gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (§ 11),
  5. 5. gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,
  6. 6. nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).

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