TEIL 3 EIGENMITTELANFORDERUNGEN › TITEL II EIGENMITTELANFORDERUNGEN FÜR DAS KREDITRISIKO › KAPITEL 3 Auf internen Einstufungen basierender Ansatz (IRB-Ansatz) › Abschnitt 6 Anforderungen an die Anwendung des IRB-Ansatzes › Unterabschnitt 5 Interne Unternehmensführung und Überwachung

Artikel 191 Innenrevision · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR) (CRR)

Die Innenrevision oder eine andere vergleichbare unabhängige Revisionsstelle prüft mindestens einmal jährlich die Ratingsysteme des Instituts und deren Funktionsweise, einschließlich der Tätigkeit der Kreditabteilung sowie der PD-, LGD-, EL- und Umrechnungsfaktor-Schätzungen. Überprüft wird die Einhaltung aller geltenden Anforderungen.

Alle Vorschriften: CRR — Inhaltsübersicht