TEIL 3 EIGENMITTELANFORDERUNGEN › TITEL IV EIGENMITTELANFORDERUNGEN FÜR DAS MARKTRISIKO › KAPITEL 1A Alternativer Standardansatz › Abschnitt 5 Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko › Unterabschnitt 3 Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen

Artikel 325ab Geltungsbereich · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR) (CRR)

(1) Für das alternative Korrelationshandelsportfolio umfassen die Eigenmittelanforderungen das Ausfallrisiko bei Verbriefungspositionen und Absicherungen, die keine Verbriefungsposition darstellen. Diese Absicherungen werden bei den Berechnungen des Ausfallrisikos bei Nicht-Verbriefungspositionen nicht berücksichtigt. Es werden keine Diversifizierungsvorteile zwischen den Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei Nicht-Verbriefungspositionen, den Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen und den Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen gewährt.
(2) Bei gehandelten Kredit- und Eigenkapitalderivaten, die keine Verbriefungsposition darstellen, werden die JTD-Beträge für die einzelnen Komponenten anhand des Transparenzansatzes bestimmt.

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