Artikel 325ax Risikogewichte für Vega- und Krümmungsrisiken · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR) (CRR)
(1) Die Unterklassen für Vega-Risikofaktoren entsprechen den Unterklassen, die gemäß Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 für Delta-Risikofaktoren festgelegt wurden.
(2) Die risikogewichteten Positionsbeträge für Sensitivitäten gegenüber Vega-Risikofaktoren werden gemäß der Risikoklasse der Risikofaktoren wie folgt zugewiesen:Tabelle 1RisikoklasseRisikogewichtete PositionsbeträgeAllgemeines Zinsrisiko100 %CSR bei Nicht-Verbriefungen100 %CSR bei Verbriefungen (ACTP)100 %CSR bei Verbriefungen (Nicht-ACTP)100 %Aktienkurs (hohe Marktkapitalisierung und Indizes)77,78 %Aktienkurs (geringe Marktkapitalisierung und sonstige Sektoren)100 %Warenposition100 %Fremdwährung100 %
(3) Der in Absatz 2 genannte Anteil ist abhängig von der angenommenen Liquidität des jeweiligen Risikofaktortyps gemäß folgender Formel:RWkWert des Risikofaktors kminRWσLHrisk class10 ; 100 %dabei gilt:
- •. RWk = das Risikogewicht für einen bestimmten Vega-Risikofaktor k;
- •. RWσ wird auf 55 % festgesetzt; und
- •. LHrisk class entspricht dem regulierungsrechtlichen Liquiditätshorizont, der bei der Bestimmung jedes Vega-Risikofaktors k vorgegeben wird. LHrisk class wird gemäß folgender Tabelle bestimmt:
(4) Im Hinblick auf das Krümmungsrisiko werden — vorbehaltlich anderer Vorgaben in diesem Kapitel — die im Zusammenhang mit dem Delta-Faktor-Risiko gemäß Unterabschnitt 1 verwendeten Unterklassen angewandt.
(5) Im Hinblick auf Krümmungsrisikofaktoren des Fremdwährungsrisikos und des Aktienkursrisikos werden die Risikogewichte des Krümmungsrisikos als relative Verschiebungen entsprechend den Risikogewichten des Delta-Faktor-Risikos gemäß Unterabschnitt 1 angewandt.
(6) Im Hinblick auf Krümmungsrisikofaktoren des allgemeinen Zinsrisikos, Kreditspreadrisikos und Warenpositionsrisikos wird das Risikogewicht des Krümmungsrisikos als parallele Verschiebung aller Scheitelpunkte jeder Kurve auf der Grundlage des höchsten in Unterabschnitt 1 für die jeweilige Unterklasse genannten Delta-Risikogewichts angewandt.