Artikel 383x Risikogewichts-Unterklassen für das Warenpositionsrisiko · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR) (CRR)
(1) Für alle Warenpositionsrisiko-Risikopositionen innerhalb jeder Unterklasse in Tabelle 1 gelten die folgenden gleichen risikogewichteten Positionsbeträge für die Delta-Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus Warenkassakursen:Tabelle 1UnterklassennummerBezeichnung der UnterklasseRisikogewicht für den Warenkassakurs1Energie — feste Brennstoffe30 %2Energie — flüssige Brennstoffe35 %3Energie — Strom60 %4Energie — EU-EHS-Emissionshandel40 %5Energie — Nicht-EU-EHS-Emissionshandel60 %6Güterbeförderung80 %7Unedle Metalle40 %8Gasförmige Brennstoffe45 %9Edelmetalle, einschließlich Gold20 %10Körner und Ölsaat35 %11Vieh- und Milchwirtschaft25 %12Weichwaren und andere Agrarerzeugnisse35 %13Andere Erzeugnisse50 %
(2) Die risikogewichteten Positionsbeträge für das Vega-Warenpositionsrisiko werden auf 100 % festgesetzt.