Teil 1 Richteramt in Bund und Ländern › Abschnitt 3 Richterverhältnis

§ 8 Rechtsformen des Richterdienstes · Deutsches Richtergesetz (DRiG)

Richter können nur als Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder kraft Auftrags berufen werden.

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