Abschnitt 13 Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen

§ 67 Einreichung der internationalen Anmeldung · Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (GeschmMG)

Die internationale Anmeldung von Designs kann nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Internationales Büro) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden.

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