Lex
›
Gesetze
›
GeschmMG
Im Reader öffnen
GeschmMG | Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design
88 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Schutzvoraussetzungen
§ 1
— Begriffsbestimmungen
§ 2
— Designschutz
§ 3
— Ausschluss vom Designschutz
§ 4
— Bauelemente komplexer Erzeugnisse
§ 5
— Offenbarung
§ 6
— Neuheitsschonfrist
Abschnitt 2 — Berechtigte
§ 7
— Recht auf das eingetragene Design
§ 8
— Formelle Berechtigung
§ 9
— Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten
§ 10
— Entwerferbenennung
Abschnitt 3 — Eintragungsverfahren
§ 11
— Anmeldung
§ 12
— Sammelanmeldung
§ 13
— Anmeldetag
§ 14
— Ausländische Priorität
§ 15
— Ausstellungspriorität
§ 16
— Prüfung der Anmeldung
§ 17
— Weiterbehandlung der Anmeldung
§ 18
— Eintragungshindernisse
§ 19
— Führung des Registers, Eintragung und Designinformation
§ 20
— Bekanntmachung
§ 21
— Aufschiebung der Bekanntmachung
§ 22
— Einsichtnahme in das Register
§ 22a
— Datenschutz
§ 23
— Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde
§ 24
— Verfahrenskostenhilfe
§ 25
— Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
§ 26
— Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 4 — Entstehung und Dauer des Schutzes
§ 27
— Entstehung und Dauer des Schutzes
§ 28
— Aufrechterhaltung
Abschnitt 5 — Eingetragenes Design als Gegenstand des Vermögens
§ 29
— Rechtsnachfolge
§ 30
— Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
§ 31
— Lizenz
§ 32
— Angemeldete Designs
Abschnitt 6 — Nichtigkeit und Löschung
§ 33
— Nichtigkeit
§ 34
— Antragsbefugnis
§ 34a
— Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
§ 34b
— Aussetzung
§ 34c
— Beitritt zum Nichtigkeitsverfahren
§ 35
— Teilweise Aufrechterhaltung
§ 36
— Löschung
Abschnitt 7 — Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen
§ 37
— Gegenstand des Schutzes
§ 38
— Rechte aus dem eingetragenen Design und Schutzumfang
§ 39
— Vermutung der Rechtsgültigkeit
§ 40
— Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design
§ 40a
— Reparaturklausel
§ 41
— Vorbenutzungsrecht
Abschnitt 8 — Rechtsverletzungen
§ 42
— Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz
§ 43
— Vernichtung, Rückruf und Überlassung
§ 44
— Haftung des Inhabers eines Unternehmens
§ 45
— Entschädigung
§ 46
— Auskunft
§ 46a
— Vorlage und Besichtigung
§ 46b
— Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 47
— Urteilsbekanntmachung
§ 48
— Erschöpfung
§ 49
— Verjährung
§ 50
— Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
§ 51
— Strafvorschriften
Abschnitt 9 — Verfahren in Designstreitsachen
§ 52
— Designstreitsachen
§ 52a
— Geltendmachung der Nichtigkeit
§ 52b
— Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
§ 53
— Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 54
— Streitwertbegünstigung
Abschnitt 10 — Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
§ 55
— Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr
§ 56
— Einziehung, Widerspruch
§ 57
— Zuständigkeiten, Rechtsmittel
§ 57a
— Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Abschnitt 11 — Besondere Bestimmungen
§ 58
— Inlandsvertreter
§ 59
— Berühmung eines eingetragenen Designs
§ 60
— Eingetragene Designs nach dem Erstreckungsgesetz
§ 61
— Typografische Schriftzeichen
Abschnitt 12 — Gemeinschaftsgeschmacksmuster
§ 62
— Weiterleitung der Anmeldung
§ 62a
— Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster
§ 63
— Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen
§ 63a
— Unterrichtung der Kommission
§ 63b
— Örtliche Zuständigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte
§ 63c
— Insolvenzverfahren
§ 64
— Erteilung der Vollstreckungsklausel
§ 65
— Strafbare Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Abschnitt 13 — Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen
§ 66
— Anwendung dieses Gesetzes
§ 67
— Einreichung der internationalen Anmeldung
§ 68
— Weiterleitung der internationalen Anmeldung
§ 69
— Prüfung auf Eintragungshindernisse
§ 70
— Nachträgliche Schutzentziehung
§ 71
— Wirkung der internationalen Eintragung
Abschnitt 14 — Übergangsvorschriften
§ 72
— Anzuwendendes Recht
§ 73
— Rechtsbeschränkungen
§ 74
— Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz