GeschmMG | Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design

88 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Schutzvoraussetzungen

§ 1 — Begriffsbestimmungen§ 2 — Designschutz§ 3 — Ausschluss vom Designschutz§ 4 — Bauelemente komplexer Erzeugnisse§ 5 — Offenbarung§ 6 — Neuheitsschonfrist

Abschnitt 2 — Berechtigte

§ 7 — Recht auf das eingetragene Design§ 8 — Formelle Berechtigung§ 9 — Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten§ 10 — Entwerferbenennung

Abschnitt 3 — Eintragungsverfahren

§ 11 — Anmeldung§ 12 — Sammelanmeldung§ 13 — Anmeldetag§ 14 — Ausländische Priorität§ 15 — Ausstellungspriorität§ 16 — Prüfung der Anmeldung§ 17 — Weiterbehandlung der Anmeldung§ 18 — Eintragungshindernisse§ 19 — Führung des Registers, Eintragung und Designinformation§ 20 — Bekanntmachung§ 21 — Aufschiebung der Bekanntmachung§ 22 — Einsichtnahme in das Register§ 22a — Datenschutz§ 23 — Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde§ 24 — Verfahrenskostenhilfe§ 25 — Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung§ 26 — Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 4 — Entstehung und Dauer des Schutzes

§ 27 — Entstehung und Dauer des Schutzes§ 28 — Aufrechterhaltung

Abschnitt 5 — Eingetragenes Design als Gegenstand des Vermögens

§ 29 — Rechtsnachfolge§ 30 — Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren§ 31 — Lizenz§ 32 — Angemeldete Designs

Abschnitt 6 — Nichtigkeit und Löschung

§ 33 — Nichtigkeit§ 34 — Antragsbefugnis§ 34a — Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt§ 34b — Aussetzung§ 34c — Beitritt zum Nichtigkeitsverfahren§ 35 — Teilweise Aufrechterhaltung§ 36 — Löschung

Abschnitt 7 — Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen

§ 37 — Gegenstand des Schutzes§ 38 — Rechte aus dem eingetragenen Design und Schutzumfang§ 39 — Vermutung der Rechtsgültigkeit§ 40 — Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design§ 40a — Reparaturklausel§ 41 — Vorbenutzungsrecht

Abschnitt 8 — Rechtsverletzungen

§ 42 — Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz§ 43 — Vernichtung, Rückruf und Überlassung§ 44 — Haftung des Inhabers eines Unternehmens§ 45 — Entschädigung§ 46 — Auskunft§ 46a — Vorlage und Besichtigung§ 46b — Sicherung von Schadensersatzansprüchen§ 47 — Urteilsbekanntmachung§ 48 — Erschöpfung§ 49 — Verjährung§ 50 — Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften§ 51 — Strafvorschriften

Abschnitt 9 — Verfahren in Designstreitsachen

§ 52 — Designstreitsachen§ 52a — Geltendmachung der Nichtigkeit§ 52b — Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit§ 53 — Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb§ 54 — Streitwertbegünstigung

Abschnitt 10 — Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde

§ 55 — Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr§ 56 — Einziehung, Widerspruch§ 57 — Zuständigkeiten, Rechtsmittel§ 57a — Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013

Abschnitt 11 — Besondere Bestimmungen

§ 58 — Inlandsvertreter§ 59 — Berühmung eines eingetragenen Designs§ 60 — Eingetragene Designs nach dem Erstreckungsgesetz§ 61 — Typografische Schriftzeichen

Abschnitt 12 — Gemeinschaftsgeschmacksmuster

§ 62 — Weiterleitung der Anmeldung§ 62a — Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster§ 63 — Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen§ 63a — Unterrichtung der Kommission§ 63b — Örtliche Zuständigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte§ 63c — Insolvenzverfahren§ 64 — Erteilung der Vollstreckungsklausel§ 65 — Strafbare Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Abschnitt 13 — Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen

§ 66 — Anwendung dieses Gesetzes§ 67 — Einreichung der internationalen Anmeldung§ 68 — Weiterleitung der internationalen Anmeldung§ 69 — Prüfung auf Eintragungshindernisse§ 70 — Nachträgliche Schutzentziehung§ 71 — Wirkung der internationalen Eintragung

Abschnitt 14 — Übergangsvorschriften

§ 72 — Anzuwendendes Recht§ 73 — Rechtsbeschränkungen§ 74 — Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz