Abschnitt 13 Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen

§ 68 Weiterleitung der internationalen Anmeldung · Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (GeschmMG)

Werden beim Deutschen Patent- und Markenamt internationale Anmeldungen von Designs eingereicht, so vermerkt das Deutsche Patent- und Markenamt auf der Anmeldung den Tag des Eingangs und leitet die Anmeldung ohne Prüfung unverzüglich an das Internationale Büro weiter.

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