Kapitel 3 Notarkosten › Abschnitt 4 Wertvorschriften › Unterabschnitt 1 Allgemeine Wertvorschriften

§ 96 Zeitpunkt der Wertberechnung · Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)

Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.

Alle Vorschriften: GNotKG — Inhaltsübersicht