IFG | Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
15 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Grundsatz§ 2 — Begriffsbestimmungen§ 3 — Schutz von besonderen öffentlichen Belangen§ 4 — Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses§ 5 — Schutz personenbezogener Daten§ 6 — Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen§ 7 — Antrag und Verfahren§ 8 — Verfahren bei Beteiligung Dritter§ 9 — Ablehnung des Antrags; Rechtsweg§ 10 — Gebühren und Auslagen§ 11 — Veröffentlichungspflichten§ 12 — Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit§ 13 § 14 — Bericht und Evaluierung§ 15 — Inkrafttreten