Zweiter Teil Bußgeldverfahren › Vierter Abschnitt Bußgeldbescheid

§ 65 Allgemeines · Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet.

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