Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug › Vierter Abschnitt Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 211
Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss · Strafprozeßordnung (StPO)
Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.