Teil 2 Verwandte Schutzrechte › Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers

§ 87i Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)

§ 10 Absatz 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.

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