Teil VII Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse › Abschnitt 2 Ausschüsse

§ 89 Ordnung in den Sitzungen · Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.

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