VwVfG | Verwaltungsverfahrensgesetz
121 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil I — Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 1 — Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Ausnahmen vom Anwendungsbereich§ 3 — Örtliche Zuständigkeit§ 3a — Elektronische KommunikationAbschnitt 2 — Amtshilfe
§ 4 — Amtshilfepflicht§ 5 — Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe§ 6 — Auswahl der Behörde§ 7 — Durchführung der Amtshilfe§ 8 — Kosten der AmtshilfeAbschnitt 3 — Europäische Verwaltungszusammenarbeit
§ 8a — Grundsätze der Hilfeleistung§ 8b — Form und Behandlung der Ersuchen§ 8c — Kosten der Hilfeleistung§ 8d — Mitteilungen von Amts wegen§ 8e — AnwendbarkeitTeil II — Allgemeine Vorschriften über das
Verwaltungsverfahren
Abschnitt 1 — Verfahrensgrundsätze
§ 9 — Begriff des Verwaltungsverfahrens§ 10 — Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens§ 11 — Beteiligungsfähigkeit§ 12 — Handlungsfähigkeit§ 13 — Beteiligte§ 14 — Bevollmächtigte und Beistände§ 15 — Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten§ 16 — Bestellung eines Vertreters von Amts wegen§ 17 — Vertreter bei gleichförmigen Eingaben§ 18 — Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse§ 19 — Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse§ 20 — Ausgeschlossene Personen§ 21 — Besorgnis der Befangenheit§ 22 — Beginn des Verfahrens§ 23 — Amtssprache§ 24 — Untersuchungsgrundsatz§ 25 — Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung§ 26 — Beweismittel§ 27 — Versicherung an Eides statt§ 27a — Bekanntmachung im Internet§ 27b — Zugänglichmachung auszulegender Dokumente§ 27c — Erörterung mit Verfahrensbeteiligten oder der Öffentlichkeit§ 28 — Anhörung Beteiligter§ 29 — Akteneinsicht durch Beteiligte§ 30 — GeheimhaltungAbschnitt 2 — Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
§ 31 — Fristen und Termine§ 32 — Wiedereinsetzung in den vorigen StandAbschnitt 3 — Amtliche Beglaubigung
§ 33 — Beglaubigung von Dokumenten§ 34 — Beglaubigung von UnterschriftenTeil III — Verwaltungsakt
Abschnitt 1 — Zustandekommen des Verwaltungsaktes
§ 35 — Begriff des Verwaltungsaktes§ 35a — Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes§ 36 — Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt§ 37 — Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung§ 38 — Zusicherung§ 39 — Begründung des Verwaltungsaktes§ 40 — Ermessen§ 41 — Bekanntgabe des Verwaltungsaktes§ 42 — Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt§ 42a — GenehmigungsfiktionAbschnitt 2 — Bestandskraft des Verwaltungsaktes
§ 43 — Wirksamkeit des Verwaltungsaktes§ 44 — Nichtigkeit des Verwaltungsaktes§ 45 — Heilung von Verfahrens- und Formfehlern§ 46 — Folgen von Verfahrens- und Formfehlern§ 47 — Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes§ 48 — Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes§ 49 — Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes§ 49a — Erstattung, Verzinsung§ 50 — Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren§ 51 — Wiederaufgreifen des Verfahrens§ 52 — Rückgabe von Urkunden und SachenAbschnitt 3 — Verjährungsrechtliche Wirkungen
des Verwaltungsaktes
§ 53 — Hemmung der Verjährung durch VerwaltungsaktTeil IV — Öffentlich-rechtlicher Vertrag
§ 54 — Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags§ 55 — Vergleichsvertrag§ 56 — Austauschvertrag§ 57 — Schriftform§ 58 — Zustimmung von Dritten und Behörden§ 59 — Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags§ 60 — Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen§ 61 — Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung§ 62 — Ergänzende Anwendung von VorschriftenTeil V — Besondere Verfahrensarten
Abschnitt 1 — Förmliches Verwaltungsverfahren
§ 63 — Anwendung der Vorschriften über das förmliche Verwaltungsverfahren§ 64 — Form des Antrags§ 65 — Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen§ 66 — Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten§ 67 — Erfordernis der mündlichen Verhandlung§ 68 — Verlauf der mündlichen Verhandlung§ 69 — Entscheidung§ 70 — Anfechtung der Entscheidung§ 71 — Besondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor AusschüssenAbschnitt 1a — Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 71a — Anwendbarkeit§ 71b — Verfahren§ 71c — Informationspflichten§ 71d — Gegenseitige Unterstützung§ 71e — Elektronisches VerfahrenAbschnitt 2 — Planfeststellungsverfahren
§ 72 — Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren§ 73 — Anhörungsverfahren§ 74 — Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung§ 75 — Rechtswirkungen der Planfeststellung§ 76 — Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens§ 77 — Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses§ 78 — Zusammentreffen mehrerer VorhabenTeil VI — Rechtsbehelfsverfahren
§ 79 — Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte§ 80 — Erstattung von Kosten im VorverfahrenTeil VII — Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse
Abschnitt 1 — Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 81 — Anwendung der Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit§ 82 — Pflicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit§ 83 — Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit§ 84 — Verschwiegenheitspflicht§ 85 — Entschädigung§ 86 — Abberufung§ 87 — OrdnungswidrigkeitenAbschnitt 2 — Ausschüsse
§ 88 — Anwendung der Vorschriften über Ausschüsse§ 89 — Ordnung in den Sitzungen§ 90 — Beschlussfähigkeit§ 91 — Beschlussfassung§ 92 — Wahlen durch Ausschüsse§ 93 — NiederschriftTeil VIII — Schlussvorschriften
§ 94 — Übertragung gemeindlicher Aufgaben§ 95 — Sonderregelung für Verteidigungsangelegenheiten§ 96 — Überleitung von Verfahren§ 97 § 98 § 99 § 100 — Landesgesetzliche Regelungen§ 101 — Stadtstaatenklausel§ 102 — Übergangsvorschrift zu § 53§ 102a — Übergangsregelung für die Durchführung von Verwaltungsverfahren§ 103