Buch 2 Verfahren im ersten Rechtszug › Abschnitt 2 Verfahren vor den Amtsgerichten

§ 510a Inhalt des Protokolls · Zivilprozessordnung (ZPO)

Andere Erklärungen einer Partei als Geständnisse und Erklärungen über einen Antrag auf Parteivernehmung sind im Protokoll festzustellen, soweit das Gericht es für erforderlich hält.

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