AdVermiG | Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern

39 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Abschnitt — Adoptionsvermittlung und Begleitung

§ 1 — Adoptionsvermittlung§ 2 — Adoptionsvermittlungsstellen§ 2a — Internationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot§ 2b — Unbegleitete Auslandsadoption§ 2c — Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung§ 2d — Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren§ 3 — Persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeiter§ 4 — Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle§ 4a — Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle§ 5 — Vermittlungsverbote§ 6 — Adoptionsanzeigen§ 7 — Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung§ 7a — Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland§ 7b — Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland§ 7c — Länderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland§ 7d — Bescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber§ 7e — Mitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber§ 8 — Beginn der Adoptionspflege§ 8a — Informationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption§ 8b — Anspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption§ 9 — Anspruch auf Adoptionsbegleitung§ 9a — Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption§ 9b — Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben§ 9c — Vermittlungsakten§ 9d — Durchführungsbestimmungen§ 9e — Datenschutz§ 10 — Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes§ 11 — Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes§ 12 — (weggefallen)§ 13 — Ausstattung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes

Zweiter Abschnitt — Ersatzmutterschaft

§ 13a — Ersatzmutter§ 13b — Ersatzmuttervermittlung§ 13c — Verbot der Ersatzmuttervermittlung§ 13d — Anzeigenverbot

Dritter Abschnitt — Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 14 — Bußgeldvorschriften§ 14a — (weggefallen)§ 14b — Strafvorschriften gegen Ersatzmuttervermittlung

Vierter Abschnitt — Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 15 — Anzuwendendes Recht§ 16 — Bericht