BDSG | Bundesdatenschutzgesetz

86 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Teil 1 — Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 — Anwendungsbereich des Gesetzes§ 2 — Begriffsbestimmungen

Kapitel 2 — Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 3 — Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen§ 4 — Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume

Kapitel 3 — Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen

§ 5 — Benennung§ 6 — Stellung§ 7 — Aufgaben

Kapitel 4 — Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 8 — Errichtung§ 9 — Zuständigkeit§ 10 — Unabhängigkeit§ 11 — Ernennung und Amtszeit§ 12 — Amtsverhältnis§ 13 — Rechte und Pflichten§ 14 — Aufgaben§ 15 — Tätigkeitsbericht§ 16 — Befugnisse

Kapitel 5 — Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union

§ 17 — Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle§ 18 — Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder§ 19 — Zuständigkeiten

Kapitel 6 — Rechtsbehelfe

§ 20 — Gerichtlicher Rechtsschutz§ 21 — Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission

Teil 2 — Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Kapitel 1 — Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Abschnitt 1 — Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken

§ 22 — Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten§ 23 — Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen§ 24 — Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen§ 25 — Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen

Abschnitt 2 — Besondere Verarbeitungssituationen

§ 26 — Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses§ 27 — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken§ 28 — Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken§ 29 — Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten§ 30 — Verbraucherkredite§ 31 — Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften

Kapitel 2 — Rechte der betroffenen Person

§ 32 — Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person§ 33 — Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden§ 34 — Auskunftsrecht der betroffenen Person§ 35 — Recht auf Löschung§ 36 — Widerspruchsrecht§ 37 — Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Kapitel 3 — Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

§ 38 — Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen§ 39 — Akkreditierung

Kapitel 4 — Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen

§ 40 — Aufsichtsbehörden der Länder

Kapitel 5 — Sanktionen

§ 41 — Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren§ 42 — Strafvorschriften§ 43 — Bußgeldvorschriften

Kapitel 6 — Rechtsbehelfe

§ 44 — Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter

Teil 3 — Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Kapitel 1 — Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 45 — Anwendungsbereich§ 46 — Begriffsbestimmungen§ 47 — Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel 2 — Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 48 — Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten§ 49 — Verarbeitung zu anderen Zwecken§ 50 — Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken§ 51 — Einwilligung§ 52 — Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen§ 53 — Datengeheimnis§ 54 — Automatisierte Einzelentscheidung

Kapitel 3 — Rechte der betroffenen Person

§ 55 — Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen§ 56 — Benachrichtigung betroffener Personen§ 57 — Auskunftsrecht§ 58 — Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung§ 59 — Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person§ 60 — Anrufung der oder des Bundesbeauftragten§ 61 — Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit

Kapitel 4 — Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

§ 62 — Auftragsverarbeitung§ 63 — Gemeinsam Verantwortliche§ 64 — Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung§ 65 — Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten§ 66 — Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten§ 67 — Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung§ 68 — Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten§ 69 — Anhörung der oder des Bundesbeauftragten§ 70 — Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten§ 71 — Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen§ 72 — Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen§ 73 — Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen§ 74 — Verfahren bei Übermittlungen§ 75 — Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung§ 76 — Protokollierung§ 77 — Vertrauliche Meldung von Verstößen

Kapitel 5 — Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen

§ 78 — Allgemeine Voraussetzungen§ 79 — Datenübermittlung bei geeigneten Garantien§ 80 — Datenübermittlung ohne geeignete Garantien§ 81 — Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten

Kapitel 6 — Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 82 — Gegenseitige Amtshilfe

Kapitel 7 — Haftung und Sanktionen

§ 83 — Schadensersatz und Entschädigung§ 84 — Strafvorschriften

Teil 4 — Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten

§ 85 — Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungs- bereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten§ 86 — Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen