BNatSchG | Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
89 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege§ 2 — Verwirklichung der Ziele§ 3 — Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden§ 4 — Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke§ 5 — Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft§ 6 — Beobachtung von Natur und Landschaft§ 7 — BegriffsbestimmungenKapitel 2 — Landschaftsplanung
§ 8 — Allgemeiner Grundsatz§ 9 — Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 10 — Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne§ 11 — Landschaftspläne und Grünordnungspläne§ 12 — Zusammenwirken der Länder bei der PlanungKapitel 3 — Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
§ 13 — Allgemeiner Grundsatz§ 14 — Eingriffe in Natur und Landschaft§ 15 — Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 16 — Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen§ 17 — Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 18 — Verhältnis zum Baurecht§ 19 — Schäden an bestimmten Arten und natürlichen LebensräumenKapitel 4 — Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 1 — Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
§ 20 — Allgemeine Grundsätze§ 21 — Biotopverbund, Biotopvernetzung§ 22 — Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft§ 23 — Naturschutzgebiete§ 24 — Nationalparke, Nationale Naturmonumente§ 25 — Biosphärenreservate§ 26 — Landschaftsschutzgebiete§ 27 — Naturparke§ 28 — Naturdenkmäler§ 29 — Geschützte Landschaftsbestandteile§ 30 — Gesetzlich geschützte Biotope§ 30a — Ausbringung von BiozidproduktenAbschnitt 2 — Netz „Natura 2000“
§ 31 — Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“§ 32 — Schutzgebiete§ 33 — Allgemeine Schutzvorschriften§ 34 — Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen§ 35 — Gentechnisch veränderte Organismen§ 36 — PläneKapitel 5 — Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 37 — Aufgaben des Artenschutzes§ 38 — Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und BiotopschutzAbschnitt 2 — Allgemeiner Artenschutz
§ 39 — Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 40 — Ausbringen von Pflanzen und Tieren§ 40a — Maßnahmen gegen invasive Arten§ 40b — Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten§ 40c — Genehmigungen§ 40d — Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten§ 40e — Managementmaßnahmen§ 40f — Beteiligung der Öffentlichkeit§ 41 — Vogelschutz an Energiefreileitungen§ 42 — Zoos§ 43 — TiergehegeAbschnitt 3 — Besonderer Artenschutz
§ 44 — Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten§ 45 — Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 45a — (weggefallen)§ 45b — Betrieb von Windenergieanlagen an Land§ 45c — Repowering von Windenergieanlagen an Land§ 45d — Nationale Artenhilfsprogramme§ 46 — Nachweispflicht§ 47 — Einziehung und BeschlagnahmeAbschnitt 4 — Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen
§ 48 — Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels§ 48a — Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten§ 49 — Mitwirkung der Zollbehörden§ 50 — Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten§ 51 — Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden§ 51a — Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die UnionAbschnitt 5 — Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
§ 52 — Auskunfts- und Zutrittsrecht§ 53 — (weggefallen)Abschnitt 6 — Ermächtigungen
§ 54 — Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften§ 55 — Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von RechtsverordnungenKapitel 6 — Meeresnaturschutz
§ 56 — Geltungs- und Anwendungsbereich§ 56a — Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen§ 57 — Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 58 — Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von RechtsverordnungenKapitel 7 — Erholung in Natur und Landschaft
§ 59 — Betreten der freien Landschaft§ 60 — Haftung§ 61 — Freihaltung von Gewässern und Uferzonen§ 62 — Bereitstellen von GrundstückenKapitel 8 — Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
§ 63 — Mitwirkungsrechte§ 64 — RechtsbehelfeKapitel 9 — Eigentumsbindung, Befreiungen
§ 65 — Duldungspflicht§ 66 — Vorkaufsrecht§ 67 — Befreiungen§ 68 — Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und AusgleichKapitel 10 — Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 69 — Bußgeldvorschriften§ 70 — Verwaltungsbehörde§ 71 — Strafvorschriften§ 71a — Strafvorschriften§ 72 — Einziehung§ 73 — Befugnisse der ZollbehördenKapitel 11 — Übergangs- und Überleitungsvorschrift
§ 74 — Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung