CLP | Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Text von Bedeutung für den EWR)

66 Vorschriften · Europäische Union · täglich aktualisiert

TITEL I — ALLGEMEINES

Artikel 1 — Zweck und GeltungsbereichArtikel 2 — BegriffsbestimmungenArtikel 3 — Gefährliche Stoffe und Gemische und Bezeichnung der GefahrenklassenArtikel 4 — Allgemeine Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten

TITEL II — GEFAHRENEINSTUFUNG

KAPITEL 1 — Ermittlung und Prüfung von Informationen

Artikel 5 — Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über StoffeArtikel 6 — Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über GemischeArtikel 7 — Tierversuche und Versuche am MenschenArtikel 8 — Gewinnung neuer Informationen für Stoffe und Gemische

KAPITEL 2 — Bewertung der Gefahreneigenschaften und Entscheidung über die Einstufung

Artikel 9 — Bewertung der Gefahreneigenschaften für Stoffe und GemischeArtikel 10 — Konzentrationsgrenzwerte und M-Faktoren für die Einstufung von Stoffen und GemischenArtikel 11 — BerücksichtigungsgrenzwerteArtikel 12 — Eine weitere Bewertung erfordernde SonderfälleArtikel 13 — Entscheidung über die Einstufung von Stoffen und GemischenArtikel 14 — Sondervorschriften für die Einstufung von GemischenArtikel 15 — Überprüfung der Einstufung von Stoffen und GemischenArtikel 16 — Einstufung von in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommenen Stoffen

TITEL III — GEFAHRENKOMMUNIKATION DURCH KENNZEICHNUNG

KAPITEL 1 — Inhalt des Kennzeichnungsetiketts

Artikel 17 — Allgemeine VorschriftenArtikel 18 — ProduktidentifikatorenArtikel 19 — GefahrenpiktogrammeArtikel 20 — SignalwörterArtikel 21 — GefahrenhinweiseArtikel 22 — SicherheitshinweiseArtikel 23 — In besonderen Fällen geltende Ausnahmen von den KennzeichnungsanforderungenArtikel 24 — Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen BezeichnungArtikel 25 — Ergänzende Informationen auf dem KennzeichnungsetikettArtikel 26 — Rangfolgeregelung für GefahrenpiktogrammeArtikel 27 — Rangfolgeregelung für GefahrenhinweiseArtikel 28 — Rangfolgeregelung für SicherheitshinweiseArtikel 29 — Ausnahmen von Kennzeichnungs- und VerpackungsvorschriftenArtikel 30 — Aktualisierung der Informationen auf den Kennzeichnungsetiketten

KAPITEL 2 — Anbringung der Kennzeichnungsetiketten

Artikel 31 — Allgemeine Vorschriften für die Anbringung der KennzeichnungsetikettenArtikel 32 — Anordnung der Informationen auf dem KennzeichnungsetikettArtikel 33 — Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von äußerer Verpackung, innerer Verpackung und EinzelverpackungArtikel 34 — Bericht über die Information zur sicheren Verwendung von Chemikalien

TITEL IV — VERPACKUNG

Artikel 35 — Verpackung

TITEL V — HARMONISIERUNG DER EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON STOFFEN UND DAS EINSTUFUNGS- UND KENNZEICHNUNGSVERZEICHNIS

KAPITEL 1 — Schaffung einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen

Artikel 36 — Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von StoffenArtikel 37 — Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von StoffenArtikel 38 — Inhalt von Stellungnahmen und Entscheidungen über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung in Anhang VI Teil 3; Zugänglichkeit von Informationen

KAPITEL 2 — Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Artikel 39 — AnwendungsbereichArtikel 40 — Meldepflicht gegenüber der AgenturArtikel 41 — Einvernehmliche EinträgeArtikel 42 — Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

TITEL VI — ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND DURCHSETZUNG

Artikel 43 — Benennung der zuständigen Behörden und der für die Durchsetzung zuständigen Behörden und zwischenbehördliche ZusammenarbeitArtikel 44 — AuskunftsstelleArtikel 45 — Benennung der mit der Entgegennahme der Informationen über die gesundheitliche Notversorgung beauftragten StelleArtikel 46 — Durchsetzung und BerichterstattungArtikel 47 — Sanktionen bei Verstößen

TITEL VII — ALLGEMEINE UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN

Artikel 48 — WerbungArtikel 49 — Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen und Anforderung von InformationenArtikel 50 — Aufgaben der AgenturArtikel 51 — Freier WarenverkehrArtikel 52 — SchutzklauselArtikel 53 — Anpassungen an den technischen und wissenschaftlichen FortschrittArtikel 53a — Ausübung der BefugnisübertragungArtikel 53b — DringlichkeitsverfahrenArtikel 53c — Gesonderte delegierte Rechtsakte für die jeweiligen übertragenen BefugnisseArtikel 54 — AusschussverfahrenArtikel 54a — Berichterstattung und ÜberprüfungArtikel 55 — Änderung der Richtlinie 67/548/EWGArtikel 56 — Änderung der Richtlinie 1999/45/EWGArtikel 57 — Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem Inkrafttreten der vorliegenden VerordnungArtikel 58 — Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Dezember 2010Artikel 59 — Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Juni 2015Artikel 60 — AufhebungArtikel 61 — ÜbergangsbestimmungenArtikel 62 — Inkrafttreten