TEIL 3 EIGENMITTELANFORDERUNGEN › TITEL II EIGENMITTELANFORDERUNGEN FÜR DAS KREDITRISIKO › KAPITEL 5 Verbriefung › Abschnitt 3 Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge › Unterabschnitt 3 Methoden zur Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge

Artikel 262 Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-SA · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR) (CRR)

Beim SEC-SA wird das Risikogewicht für eine Position in einer STS-Verbriefung gemäß Artikel 261 berechnet, wobei allerdings folgende Änderungen vorzunehmen sind:
  1. •. Risikogewichtsuntergrenze für vorrangige Verbriefungspositionen = 10 %
  2. •. p = 0,5

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