Teil 2 Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft › Abschnitt 1 Innenverhältnis › Unterabschnitt 1 Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder

§ 15 Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis · Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (VGG)

Die Verwertungsgesellschaft führt ein aktuelles Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis.

Alle Vorschriften: VGG — Inhaltsübersicht