VGG | Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften

151 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Teil 1 — Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen

§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Verwertungsgesellschaft§ 3 — Abhängige Verwertungseinrichtung§ 4 — Unabhängige Verwertungseinrichtung§ 5 — Rechtsinhaber§ 6 — Berechtigter§ 7 — Mitglieder§ 7a — Außenstehender§ 8 — Nutzer

Teil 2 — Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft

Abschnitt 1 — Innenverhältnis

Unterabschnitt 1 — Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder

§ 9 — Wahrnehmungszwang§ 10 — Zustimmung zur Rechtswahrnehmung§ 11 — Nutzungen für nicht kommerzielle Zwecke§ 12 — Beendigung der Rechtswahrnehmung; Entzug von Rechten§ 13 — Bedingungen für die Mitgliedschaft§ 14 — Elektronische Kommunikation§ 15 — Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis§ 16 — Grundsatz der Mitwirkung§ 17 — Allgemeine Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung§ 18 — Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung in Bezug auf die Organe§ 19 — Durchführung der Mitgliederhauptversammlung; Vertretung§ 20 — Mitwirkung der Berechtigten, die nicht Mitglied sind

Unterabschnitt 2 — Geschäftsführung und Aufsicht

§ 21 — Geschäftsführung§ 22 — Aufsichtsgremium

Unterabschnitt 3 — Einnahmen aus den Rechten

§ 23 — Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten§ 24 — Getrennte Konten§ 25 — Anlage der Einnahmen aus den Rechten§ 26 — Verwendung der Einnahmen aus den Rechten§ 27 — Verteilungsplan§ 27a — Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers§ 27b — Mindestbeteiligung des Urhebers§ 28 — Verteilungsfrist§ 29 — Feststellung der Berechtigten§ 30 — Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten§ 31 — Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten§ 32 — Kulturelle Förderung; Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen

Unterabschnitt 4 — Beschwerdeverfahren

§ 33 — Beschwerdeverfahren

Abschnitt 2 — Außenverhältnis

Unterabschnitt 1 — Verträge und Tarife

§ 34 — Abschlusszwang§ 35 — Gesamtverträge§ 36 — Verhandlungen§ 37 — Hinterlegung; Zahlung unter Vorbehalt§ 38 — Tarifaufstellung§ 39 — Tarifgestaltung§ 40 — Gestaltung der Tarife für Geräte und Speichermedien

Unterabschnitt 2 — Mitteilungspflichten

§ 41 — Auskunftspflicht der Nutzer§ 42 — Meldepflicht der Nutzer§ 43 — Elektronische Kommunikation

Abschnitt 3 — Besondere Vorschriften für die Wahrnehmung von Rechten auf Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen

§ 44 — Repräsentationsvereinbarung; Diskriminierungsverbot§ 45 — Abzüge§ 46 — Verteilung§ 47 — Informationspflichten

Abschnitt 4 — Vermutungen; Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung

§ 48 — Vermutung bei Auskunftsansprüchen§ 49 — Vermutung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen§ 50 — Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung

Abschnitt 5 — Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung

§ 51 — Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung§ 51a — Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information§ 51b — Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft§ 52 — Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung für nicht verfügbare Werke§ 52a — Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information bei nicht verfügbaren Werken§ 52b — Nicht verfügbare Werke§ 52c — Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft bei Werkreihen aus Drittstaaten§ 52d — Verordnungsermächtigung§ 52e — Anwendung auf verwandte Schutzrechte

Abschnitt 6 — Informationspflichten; Rechnungslegung und Transparenzbericht

Unterabschnitt 1 — Informationspflichten

§ 53 — Information der Rechtsinhaber vor Zustimmung zur Wahrnehmung§ 54 — Informationen für Berechtigte§ 55 — Informationen zu Werken und sonstigen Schutzgegenständen§ 56 — Informationen für die Allgemeinheit

Unterabschnitt 2 — Rechnungslegung und Transparenzbericht

§ 57 — Jahresabschluss und Lagebericht§ 58 — Jährlicher Transparenzbericht

Teil 3 — Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken

§ 59 — Anwendungsbereich§ 60 — Nicht anwendbare Vorschriften§ 61 — Besondere Anforderungen an Verwertungsgesellschaften§ 62 — Informationen zu Musikwerken und Online-Rechten§ 63 — Berichtigung der Informationen§ 64 — Elektronische Übermittlung von Informationen§ 65 — Überwachung von Nutzungen§ 66 — Elektronische Nutzungsmeldung§ 67 — Abrechnung gegenüber Anbietern von Online-Diensten§ 68 — Verteilung der Einnahmen aus den Rechten; Informationen§ 69 — Repräsentationszwang§ 70 — Informationen der beauftragenden Verwertungsgesellschaft§ 71 — Informationen der Mitglieder und Berechtigten bei Repräsentation§ 72 — Zugang zur gebietsübergreifenden Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken§ 73 — Wahrnehmung bei Repräsentation§ 74 — Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehprogramme

Teil 4 — Aufsicht

§ 75 — Aufsichtsbehörde§ 76 — Inhalt der Aufsicht§ 77 — Erlaubnis§ 78 — Antrag auf Erlaubnis§ 79 — Versagung der Erlaubnis§ 80 — Widerruf der Erlaubnis§ 81 — Zusammenarbeit bei Erlaubnis und Widerruf der Erlaubnis§ 82 — Anzeige§ 83 — Bekanntmachung§ 84 — Wahrnehmungstätigkeit ohne Erlaubnis oder Anzeige§ 85 — Befugnisse der Aufsichtsbehörde§ 86 — Befugnisse der Aufsichtsbehörde bei Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 87 — Informationsaustausch mit Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 88 — Unterrichtungspflicht der Verwertungsgesellschaft§ 89 — Anzuwendendes Verfahrensrecht§ 90 — Aufsicht über abhängige Verwertungseinrichtungen§ 91 — Aufsicht über unabhängige Verwertungseinrichtungen

Teil 5 — Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung

Abschnitt 1 — Schiedsstelle

Unterabschnitt 1 — Allgemeine Verfahrensvorschriften

§ 92 — Zuständigkeit für Streitfälle nach dem Urheberrechtsgesetz und für Gesamtverträge§ 93 — Zuständigkeit für empirische Untersuchungen§ 94 — Zuständigkeit für Streitfälle über die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken§ 95 — Allgemeine Verfahrensregeln§ 96 — Berechnung von Fristen§ 97 — Verfahrenseinleitender Antrag§ 98 — Zurücknahme des Antrags§ 99 — Schriftliches Verfahren und mündliche Verhandlung§ 100 — Verfahren bei mündlicher Verhandlung§ 101 — Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung§ 102 — Gütliche Streitbeilegung; Vergleich§ 103 — Aussetzung des Verfahrens§ 104 — Aufklärung des Sachverhalts§ 105 — Einigungsvorschlag der Schiedsstelle; Widerspruch

Unterabschnitt 2 — Besondere Verfahrensvorschriften

§ 106 — Einstweilige Regelungen§ 107 — Sicherheitsleistung§ 108 — Schadensersatz§ 109 — Beschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag§ 110 — Streitfälle über Gesamtverträge§ 111 — Streitfälle über Rechte der Kabelweitersendung§ 112 — Empirische Untersuchung zu Geräten und Speichermedien§ 113 — Durchführung der empirischen Untersuchung§ 114 — Ergebnis der empirischen Untersuchung§ 115 — Verwertung von Untersuchungsergebnissen§ 116 — Beteiligung von Verbraucherverbänden

Unterabschnitt 3 — Kosten sowie Entschädigung und Vergütung Dritter

§ 117 — Kosten des Verfahrens§ 118 — Fälligkeit und Vorschuss§ 119 — Entsprechende Anwendung des Gerichtskostengesetzes§ 120 — Entscheidung über Einwendungen§ 121 — Entscheidung über die Kostenpflicht§ 122 — Festsetzung der Kosten§ 123 — Entschädigung von Zeugen und Vergütung der Sachverständigen

Unterabschnitt 4 — Organisation und Beschlussfassung der Schiedsstelle

§ 124 — Aufbau und Besetzung der Schiedsstelle§ 125 — Aufsicht§ 126 — Beschlussfassung der Schiedsstelle§ 127 — Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle

Abschnitt 2 — Gerichtliche Geltendmachung

§ 128 — Gerichtliche Geltendmachung§ 129 — Zuständigkeit des Oberlandesgerichts§ 130 — Entscheidung über Gesamtverträge§ 131 — Ausschließlicher Gerichtsstand

Teil 6 — Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 132 — Übergangsvorschrift für Erlaubnisse§ 133 — Anzeigefrist§ 134 — Übergangsvorschrift zur Anpassung des Statuts an die Vorgaben dieses Gesetzes§ 135 — Informationspflichten der Verwertungsgesellschaft bei Inkrafttreten dieses Gesetzes§ 136 — Übergangsvorschrift für Erklärungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsgremiums§ 137 — Übergangsvorschrift für Rechnungslegung und Transparenzbericht§ 138 — Übergangsvorschrift für Verfahren der Aufsichtsbehörde§ 139 — Übergangsvorschrift für Verfahren vor der Schiedsstelle und für die gerichtliche Geltendmachung§ 140 — Übergangsvorschrift zur Regelung der Verlegerbeteiligung ab dem 7. Juni 2021§ 141 — Übergangsvorschrift für vergriffene Werke; Verordnungsermächtigung