WaffG | Waffengesetz

86 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen

§ 1 — Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen§ 2 — Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste§ 3 — Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

Abschnitt 2 — Umgang mit Waffen oder Munition

Unterabschnitt 1 — Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse

§ 4 — Voraussetzungen für eine Erlaubnis§ 5 — Zuverlässigkeit§ 6 — Persönliche Eignung§ 6a — Nachbericht§ 6b — Mitteilungspflichten der Waffenbehörden an die Jagdbehörden§ 7 — Sachkunde§ 8 — Bedürfnis, allgemeine Grundsätze§ 9 — Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen

Unterabschnitt 2 — Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen

§ 10 — Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen§ 11 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat§ 12 — Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

Unterabschnitt 3 — Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen

§ 13 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken§ 14 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen§ 15 — Schießsportverbände, schießsportliche Vereine§ 15a — Sportordnungen§ 15b — Fachbeirat Schießsport§ 16 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege§ 17 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler§ 18 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige§ 19 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen§ 20 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls

Unterabschnitt 4 — Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer

§ 21 — Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel§ 21a — Stellvertretungserlaubnis§ 22 — Fachkunde§ 23 — (weggefallen)§ 24 — Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht§ 25 — Verordnungsermächtigungen§ 25a — Anordnungen zur Kennzeichnung§ 26 — Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung§ 27 — Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten§ 27a — Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung§ 28 — Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal§ 28a — Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung

Unterabschnitt 5 — Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

§ 29 — Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes§ 30 — Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten§ 31 — (weggefallen)§ 32 — Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass§ 33 — Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes

Unterabschnitt 6 — Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten

§ 34 — Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht§ 35 — Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote§ 36 — Aufbewahrung von Waffen oder Munition§ 37 — Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler§ 37a — Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis§ 37b — Anzeige der Vernichtung,der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens§ 37c — Anzeigepflichten bei Inbesitznahme§ 37d — Anzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen§ 37e — Ausnahmen von der Anzeigepflicht§ 37f — Inhalt der Anzeigen§ 37g — Eintragungen in die Waffenbesitzkarte§ 37h — Ausstellung einer Anzeigebescheinigung§ 37i — Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland§ 38 — Ausweispflichten§ 39 — Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau§ 39a — Verordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation

Unterabschnitt 6a — Besondere Regelungen zum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen

§ 39b — Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen§ 39c — Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 7 — Verbote

§ 40 — Verbotene Waffen§ 41 — Waffenverbote für den Einzelfall§ 42 — Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen§ 42a — Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen§ 42b — Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr; Verordnungsermächtigung für Verbotszonen§ 42c — Kontrollbefugnis zum Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in Verbotszonen

Abschnitt 3 — Sonstige waffenrechtliche Vorschriften

§ 43 — Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten§ 44 — Übermittlung an und von Meldebehörden§ 44a — Behördliche Aufbewahrungspflichten§ 45 — Rücknahme und Widerruf§ 46 — Weitere Maßnahmen§ 47 — Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht§ 48 — Sachliche Zuständigkeit§ 49 — Örtliche Zuständigkeit§ 50 — (weggefallen)

Abschnitt 4 — Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 51 — Strafvorschriften§ 52 — Strafvorschriften§ 52a — (weggefallen)§ 53 — Bußgeldvorschriften§ 54 — Einziehung

Abschnitt 5 — Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes

§ 55 — Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten§ 56 — Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher§ 57 — Kriegswaffen

Abschnitt 6 — Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften

§ 58 — Altbesitz; Übergangsvorschriften§ 59 — Verwaltungsvorschriften§ 60 — (weggefallen)§ 60a — Übergangsvorschrift zu den Waffenbüchern