WaffG | Waffengesetz
86 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen
§ 1 — Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen§ 2 — Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste§ 3 — Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und JugendlicheAbschnitt 2 — Umgang mit Waffen oder Munition
Unterabschnitt 1 — Allgemeine Voraussetzungen für
Waffen- und Munitionserlaubnisse
§ 4 — Voraussetzungen für eine Erlaubnis§ 5 — Zuverlässigkeit§ 6 — Persönliche Eignung§ 6a — Nachbericht§ 6b — Mitteilungspflichten der Waffenbehörden an die Jagdbehörden§ 7 — Sachkunde§ 8 — Bedürfnis, allgemeine Grundsätze§ 9 — Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und AnordnungenUnterabschnitt 2 — Erlaubnisse für einzelne Arten des
Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen
§ 10 — Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen§ 11 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat§ 12 — Ausnahmen von den ErlaubnispflichtenUnterabschnitt 3 — Besondere Erlaubnistatbestände für
bestimmte Personengruppen
§ 13 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken§ 14 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen§ 15 — Schießsportverbände, schießsportliche Vereine§ 15a — Sportordnungen§ 15b — Fachbeirat Schießsport§ 16 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege§ 17 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler§ 18 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige§ 19 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen§ 20 — Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines ErbfallsUnterabschnitt 4 — Besondere Erlaubnistatbestände für
Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
§ 21 — Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel§ 21a — Stellvertretungserlaubnis§ 22 — Fachkunde§ 23 — (weggefallen)§ 24 — Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht§ 25 — Verordnungsermächtigungen§ 25a — Anordnungen zur Kennzeichnung§ 26 — Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung§ 27 — Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten§ 27a — Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung§ 28 — Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal§ 28a — Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der GewerbeordnungUnterabschnitt 5 — Verbringen und Mitnahme von Waffen
oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes
§ 29 — Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes§ 30 — Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten§ 31 — (weggefallen)§ 32 — Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass§ 33 — Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses GesetzesUnterabschnitt 6 — Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis-
und Nachweispflichten
§ 34 — Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht§ 35 — Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote§ 36 — Aufbewahrung von Waffen oder Munition§ 37 — Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler§ 37a — Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis§ 37b — Anzeige der Vernichtung,der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens§ 37c — Anzeigepflichten bei Inbesitznahme§ 37d — Anzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen§ 37e — Ausnahmen von der Anzeigepflicht§ 37f — Inhalt der Anzeigen§ 37g — Eintragungen in die Waffenbesitzkarte§ 37h — Ausstellung einer Anzeigebescheinigung§ 37i — Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland§ 38 — Ausweispflichten§ 39 — Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau§ 39a — Verordnungsermächtigung für die ErsatzdokumentationUnterabschnitt 6a — Besondere Regelungen zum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen
§ 39b — Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen§ 39c — Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen; VerordnungsermächtigungUnterabschnitt 7 — Verbote
§ 40 — Verbotene Waffen§ 41 — Waffenverbote für den Einzelfall§ 42 — Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen§ 42a — Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen§ 42b — Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr; Verordnungsermächtigung für Verbotszonen§ 42c — Kontrollbefugnis zum Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in VerbotszonenAbschnitt 3 — Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
§ 43 — Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten§ 44 — Übermittlung an und von Meldebehörden§ 44a — Behördliche Aufbewahrungspflichten§ 45 — Rücknahme und Widerruf§ 46 — Weitere Maßnahmen§ 47 — Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht§ 48 — Sachliche Zuständigkeit§ 49 — Örtliche Zuständigkeit§ 50 — (weggefallen)Abschnitt 4 — Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 51 — Strafvorschriften§ 52 — Strafvorschriften§ 52a — (weggefallen)§ 53 — Bußgeldvorschriften§ 54 — EinziehungAbschnitt 5 — Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes
§ 55 — Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten§ 56 — Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher§ 57 — KriegswaffenAbschnitt 6 — Übergangsvorschriften,
Verwaltungsvorschriften
§ 58 — Altbesitz; Übergangsvorschriften§ 59 — Verwaltungsvorschriften§ 60 — (weggefallen)§ 60a — Übergangsvorschrift zu den Waffenbüchern