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TzBfG
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TzBfG | Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
24 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§ 1
— Zielsetzung
§ 2
— Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
§ 3
— Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
§ 4
— Verbot der Diskriminierung
§ 5
— Benachteiligungsverbot
Zweiter Abschnitt — Teilzeitarbeit
§ 6
— Förderung von Teilzeitarbeit
§ 7
— Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze
§ 8
— Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
§ 9
— Verlängerung der Arbeitszeit
§ 9a
— Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
§ 10
— Aus- und Weiterbildung
§ 11
— Kündigungsverbot
§ 12
— Arbeit auf Abruf
§ 13
— Arbeitsplatzteilung
Dritter Abschnitt — Befristete Arbeitsverträge
§ 14
— Zulässigkeit der Befristung
§ 15
— Ende des befristeten Arbeitsvertrages
§ 16
— Folgen unwirksamer Befristung
§ 17
— Anrufung des Arbeitsgerichts
§ 18
— Information über unbefristete Arbeitsplätze
§ 19
— Aus- und Weiterbildung
§ 20
— Information der Arbeitnehmervertretung
§ 21
— Auflösend bedingte Arbeitsverträge
Vierter Abschnitt — Gemeinsame Vorschriften
§ 22
— Abweichende Vereinbarungen
§ 23
— Besondere gesetzliche Regelungen