AGVO | Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
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KAPITEL I — GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
Artikel 1 — GeltungsbereichArtikel 2 — BegriffsbestimmungenArtikel 3 — FreistellungsvoraussetzungenArtikel 4 — AnmeldeschwellenArtikel 5 — Transparenz der BeihilfeArtikel 6 — AnreizeffektArtikel 7 — Beihilfeintensität und beihilfefähige KostenArtikel 8 — KumulierungArtikel 9 — Veröffentlichung und InformationKAPITEL II — MONITORING
Artikel 10 — Entzug des Rechtsvorteils der GruppenfreistellungArtikel 11 — BerichterstattungArtikel 12 — MonitoringKAPITEL III — BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR EINZELNE BEIHILFEGRUPPEN
ABSCHNITT 1 — Regionalbeihilfen
Unterabschnitt A — Regionale Investitionsbeihilfen und regionale Betriebsbeihilfen
Artikel 13 — Anwendungsbereich der RegionalbeihilfenArtikel 14 — Regionale InvestitionsbeihilfenArtikel 15 — Regionale BetriebsbeihilfenUnterabschnitt B — Stadtentwicklungsbeihilfen
Artikel 16 — Regionale StadtentwicklungsbeihilfenABSCHNITT 2 — Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Artikel 17 — Investitionsbeihilfen für KMUArtikel 18 — KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von BeratungsdienstenArtikel 19 — KMU-Beihilfen für die Teilnahme an MessenArtikel 19a — Beihilfen für die Kosten von KMU, die an Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (CLLD) teilnehmenArtikel 19b — Begrenzte Beihilfebeträge für KMU, die von Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (CLLD) profitierenArtikel 19c — Beihilfen für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Eingriffe bezüglich der Strom-, Erdgas- oder WärmeversorgungArtikel 19d — KMU-Beihilfen in Form befristeter öffentlicher Eingriffe bezüglich der Versorgung mit Strom, Gas oder aus Erdgas oder Strom erzeugter Wärme zur Abfederung der Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bedingten PreiserhöhungenABSCHNITT 2A — Beihilfen für die europäische territoriale Zusammenarbeit
Artikel 20 — Beihilfen für Kosten von Unternehmen, die an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit teilnehmenArtikel 20a — Geringe Beihilfen für Unternehmen zur Teilnahme an Projekten der europäischen territorialen ZusammenarbeitABSCHNITT 3 — Beihilfen zur Erschließung von KMU-Finanzierungen
Artikel 21 — RisikofinanzierungsbeihilfenArtikel 21a — Risikofinanzierungsbeihilfen für KMU in Form von Steueranreizen für private Investoren, die natürliche Personen sindArtikel 22 — Beihilfen für UnternehmensneugründungenArtikel 23 — Beihilfen für auf KMU spezialisierte alternative HandelsplattformenArtikel 24 — Beihilfen für Scouting-KostenABSCHNITT 4 — Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation
Artikel 25 — Beihilfen für Forschungs- und EntwicklungsvorhabenArtikel 25a — Beihilfen für mit einem Exzellenzsiegel ausgezeichnete VorhabenArtikel 25b — Beihilfen für Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und vom ERC geförderte Maßnahmen für den KonzeptnachweisArtikel 25c — Beihilfen im Rahmen von kofinanzierten Forschungs- und EntwicklungsvorhabenArtikel 25d — Beihilfen für Teaming-MaßnahmenArtikel 25e — Beihilfen im Rahmen der Kofinanzierung von Vorhaben, die aus dem Europäischen Verteidigungsfonds oder dem Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich unterstützt werdenArtikel 26 — Investitionsbeihilfen für ForschungsinfrastrukturenArtikel 26a — Investitionsbeihilfen für Erprobungs- und VersuchsinfrastrukturenArtikel 27 — Beihilfen für InnovationsclusterArtikel 28 — Innovationsbeihilfen für KMUArtikel 29 — Beihilfen für Prozess- und OrganisationsinnovationenArtikel 30 — Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für Fischerei und AquakulturABSCHNITT 5 — Ausbildungsbeihilfen
Artikel 31 — AusbildungsbeihilfenABSCHNITT 6 — Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen
Artikel 32 — Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung benachteiligter ArbeitnehmerArtikel 33 — Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit BehinderungenArtikel 34 — Beihilfen zum Ausgleich der durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen verursachten MehrkostenArtikel 35 — Beihilfen zum Ausgleich der Kosten für die Unterstützung benachteiligter ArbeitnehmerABSCHNITT 7 — Umweltschutzbeihilfen
Artikel 36 — Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz einschließlich DekarbonisierungArtikel 36a — Investitionsbeihilfen für Lade- oder TankinfrastrukturArtikel 36b — Investitionsbeihilfen für den Erwerb sauberer oder emissionsfreier Fahrzeuge und die Nachrüstung von FahrzeugenArtikel 37 — Investitionsbeihilfen zur frühzeitigen Anpassung an künftige UnionsnormenArtikel 38 — Investitionsbeihilfen für nicht gebäudebezogene EnergieeffizienzmaßnahmenArtikel 38a — Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene EnergieeffizienzmaßnahmenArtikel 38b — Beihilfen zur Begünstigung von EnergieleistungsverträgenArtikel 39 — Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzprojekte in Form von FinanzinstrumentenArtikel 40 — Investitionsbeihilfen für hocheffiziente Kraft-Wärme-KopplungArtikel 41 — Investitionsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-KopplungArtikel 42 — Betriebsbeihilfen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren EnergienArtikel 43 — Betriebsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien und von erneuerbarem Wasserstoff im Rahmen von kleinen Vorhaben und von Erneuerbare-Energie-GemeinschaftenArtikel 44 — Beihilfen in Form von Steuerermäßigungen nach der Richtlinie 2003/96/EGArtikel 44a — Beihilfen in Form von Ermäßigungen von Umweltsteuern oder -abgabenArtikel 45 — Investitionsbeihilfen für die Sanierung von Umweltschäden, die Rehabilitierung natürlicher Lebensräume und Ökosysteme, den Schutz bzw. die Wiederherstellung der Biodiversität oder die Umsetzung naturbasierter Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel und für den KlimaschutzArtikel 46 — Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und/oder FernkälteArtikel 47 — Investitionsbeihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer KreislaufwirtschaftArtikel 48 — Investitionsbeihilfen für EnergieinfrastrukturenArtikel 49 — Beihilfen für Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und EnergieABSCHNITT 8 — Beihilfen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen
Artikel 50 — Beihilferegelungen zur Bewältigung der Folgen bestimmter NaturkatastrophenABSCHNITT 9 — Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete
Artikel 51 — Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener GebieteABSCHNITT 10 — Beihilfen für Breitbandinfrastrukturen
Artikel 52 — Beihilfen für feste BreitbandnetzeArtikel 52a — Beihilfen für 4G- und 5G-MobilfunknetzeArtikel 52b — Beihilfen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich transeuropäischer digitaler VernetzungsinfrastrukturArtikel 52c — KonnektivitätsgutscheineArtikel 52d — Beihilfen für Backhaul-NetzeABSCHNITT 11 — Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes
Artikel 53 — Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen ErbesArtikel 54 — Beihilferegelungen für audiovisuelle WerkeABSCHNITT 12 — Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen
Artikel 55 — Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale FreizeitinfrastrukturenABSCHNITT 13 — Beihilfen für lokale Infrastrukturen
Artikel 56 — Investitionsbeihilfen für lokale InfrastrukturenABSCHNITT 14 — Beihilfen für Regionalflughäfen
Artikel 56a — Beihilfen für RegionalflughäfenABSCHNITT 15 — Beihilfen für Häfen
Artikel 56b — Beihilfen für SeehäfenArtikel 56c — Beihilfen für BinnenhäfenABSCHNITT 16 — Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds InvestEU unterstützten Finanzprodukten
Artikel 56d — Gegenstand und allgemeine VoraussetzungenArtikel 56e — Voraussetzungen für Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds InvestEU unterstützten FinanzproduktenArtikel 56f — Voraussetzungen für Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds InvestEU unterstützten kommerziellen Finanzprodukten mit zwischengeschalteten FinanzintermediärenKAPITEL IV — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 57 — AufhebungArtikel 58 — ÜbergangsbestimmungenArtikel 59