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RVG | Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
79 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1
— Geltungsbereich
§ 2
— Höhe der Vergütung
§ 3
— Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
§ 3a
— Vergütungsvereinbarung
§ 4
— Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung
§ 4a
— Erfolgshonorar
§ 4b
— Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
§ 5
— Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
§ 6
— Mehrere Rechtsanwälte
§ 7
— Mehrere Auftraggeber
§ 8
— Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
§ 9
— Vorschuss
§ 10
— Berechnung
§ 11
— Festsetzung der Vergütung
§ 12
— Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe
§ 12a
— Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 12b
— Elektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 12c
— Rechtsbehelfsbelehrung
Abschnitt 2 — Gebührenvorschriften
§ 13
— Wertgebühren
§ 14
— Rahmengebühren
§ 15
— Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 15a
— Anrechnung einer Gebühr
Abschnitt 3 — Angelegenheit
§ 16
— Dieselbe Angelegenheit
§ 17
— Verschiedene Angelegenheiten
§ 18
— Besondere Angelegenheiten
§ 19
— Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
§ 20
— Verweisung, Abgabe
§ 21
— Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
Abschnitt 4 — Gegenstandswert
§ 22
— Grundsatz
§ 23
— Allgemeine Wertvorschrift
§ 23a
— Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe
§ 23b
— Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
§ 24
— Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
§ 25
— Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung
§ 26
— Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung
§ 27
— Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung
§ 28
— Gegenstandswert im Insolvenzverfahren
§ 29
— Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
§ 29a
— Gegenstandswert in Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
§ 30
— Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz
§ 31
— Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
§ 31a
— Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
§ 31b
— Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
§ 32
— Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
§ 33
— Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
Abschnitt 5 — Außergerichtliche Beratung und Vertretung
§ 34
— Beratung, Gutachten und Mediation
§ 35
— Hilfeleistung in Steuersachen
§ 36
— Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht
Abschnitt 6 — Gerichtliche Verfahren
§ 37
— Verfahren vor den Verfassungsgerichten
§ 38
— Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
§ 38a
— Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
§ 39
— Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt
§ 40
— Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt
§ 41
— Besonderer Vertreter
§ 41a
— Vertreter des Musterklägers
Abschnitt 7 — Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren
§ 42
— Feststellung einer Pauschgebühr
§ 43
— Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
Abschnitt 8 — Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
§ 44
— Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
§ 45
— Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 46
— Auslagen und Aufwendungen
§ 47
— Vorschuss
§ 48
— Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
§ 49
— Wertgebühren aus der Staatskasse
§ 50
— Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
§ 51
— Festsetzung einer Pauschgebühr
§ 52
— Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
§ 53
— Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
§ 53a
— Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
§ 54
— Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 55
— Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
§ 56
— Erinnerung und Beschwerde
§ 57
— Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
§ 58
— Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
§ 59
— Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
§ 59a
— Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
Abschnitt 9 — Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 59b
— Bekanntmachung von Neufassungen
§ 60
— Übergangsvorschrift
§ 61
— Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
§ 62
— Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz