RVG | Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

79 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Geltungsbereich§ 2 — Höhe der Vergütung§ 3 — Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten§ 3a — Vergütungsvereinbarung§ 4 — Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung§ 4a — Erfolgshonorar§ 4b — Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung§ 5 — Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts§ 6 — Mehrere Rechtsanwälte§ 7 — Mehrere Auftraggeber§ 8 — Fälligkeit, Hemmung der Verjährung§ 9 — Vorschuss§ 10 — Berechnung§ 11 — Festsetzung der Vergütung§ 12 — Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe§ 12a — Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör§ 12b — Elektronische Akte, elektronisches Dokument§ 12c — Rechtsbehelfsbelehrung

Abschnitt 2 — Gebührenvorschriften

§ 13 — Wertgebühren§ 14 — Rahmengebühren§ 15 — Abgeltungsbereich der Gebühren§ 15a — Anrechnung einer Gebühr

Abschnitt 3 — Angelegenheit

§ 16 — Dieselbe Angelegenheit§ 17 — Verschiedene Angelegenheiten§ 18 — Besondere Angelegenheiten§ 19 — Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen§ 20 — Verweisung, Abgabe§ 21 — Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache

Abschnitt 4 — Gegenstandswert

§ 22 — Grundsatz§ 23 — Allgemeine Wertvorschrift§ 23a — Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe§ 23b — Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz§ 24 — Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz§ 25 — Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung§ 26 — Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung§ 27 — Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung§ 28 — Gegenstandswert im Insolvenzverfahren§ 29 — Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung§ 29a — Gegenstandswert in Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz§ 30 — Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz§ 31 — Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz§ 31a — Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz§ 31b — Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen§ 32 — Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren§ 33 — Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren

Abschnitt 5 — Außergerichtliche Beratung und Vertretung

§ 34 — Beratung, Gutachten und Mediation§ 35 — Hilfeleistung in Steuersachen§ 36 — Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht

Abschnitt 6 — Gerichtliche Verfahren

§ 37 — Verfahren vor den Verfassungsgerichten§ 38 — Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften§ 38a — Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte§ 39 — Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt§ 40 — Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt§ 41 — Besonderer Vertreter§ 41a — Vertreter des Musterklägers

Abschnitt 7 — Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren

§ 42 — Feststellung einer Pauschgebühr§ 43 — Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs

Abschnitt 8 — Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe

§ 44 — Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe§ 45 — Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts§ 46 — Auslagen und Aufwendungen§ 47 — Vorschuss§ 48 — Umfang des Anspruchs und der Beiordnung§ 49 — Wertgebühren aus der Staatskasse§ 50 — Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe§ 51 — Festsetzung einer Pauschgebühr§ 52 — Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen§ 53 — Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten§ 53a — Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung§ 54 — Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts§ 55 — Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse§ 56 — Erinnerung und Beschwerde§ 57 — Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde§ 58 — Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen§ 59 — Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse§ 59a — Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden

Abschnitt 9 — Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 59b — Bekanntmachung von Neufassungen§ 60 — Übergangsvorschrift§ 61 — Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen§ 62 — Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz