SFDR | Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Text von Bedeutung für den EWR)
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Artikel 1 — GegenstandArtikel 2 — BegriffsbestimmungenArtikel 2a — Grundsatz der Vermeidung erheblicher BeeinträchtigungenArtikel 3 — Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit NachhaltigkeitsrisikenArtikel 4 — Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des UnternehmensArtikel 5 — Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von NachhaltigkeitsrisikenArtikel 6 — Transparenz bei der Berücksichtigung von NachhaltigkeitsrisikenArtikel 7 — Transparenz bei nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des FinanzproduktsArtikel 8 — Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen InformationenArtikel 9 — Transparenz in vorvertraglichen Informationen bei nachhaltigen InvestitionenArtikel 10 — Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf InternetseitenArtikel 11 — Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen BerichtenArtikel 12 — Überprüfung der InformationenArtikel 13 — MarketingmitteilungenArtikel 14 — Zuständige BehördenArtikel 15 — Transparenz von EbAV und VersicherungsvermittlernArtikel 16 — Altersvorsorgeprodukte im Sinne der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009Artikel 17 — AusnahmenArtikel 18 — BerichterstattungArtikel 18a — Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen ZugangsportalArtikel 19 — BewertungArtikel 20 — Inkrafttreten und Anwendung