SGB 6 | Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
478 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erstes Kapitel — Versicherter Personenkreis
Erster Abschnitt — Versicherung kraft Gesetzes
§ 1 — Beschäftigte§ 2 — Selbständig Tätige§ 3 — Sonstige Versicherte§ 4 — Versicherungspflicht auf Antrag§ 5 — Versicherungsfreiheit§ 6 — Befreiung von der VersicherungspflichtZweiter Abschnitt — Freiwillige Versicherung
§ 7 — Freiwillige VersicherungDritter Abschnitt — Nachversicherung,
Versorgungsausgleich und Rentensplitting
§ 8 — Nachversicherung, Versorgungsausgleich und RentensplittingZweites Kapitel — Leistungen
Erster Abschnitt — Leistungen zur Teilhabe
Erster Unterabschnitt — Voraussetzungen für
die Leistungen
§ 9 — Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe§ 10 — Persönliche Voraussetzungen§ 11 — Versicherungsrechtliche Voraussetzungen§ 12 — Ausschluss von LeistungenZweiter Unterabschnitt — Umfang der Leistungen
Erster Titel — Allgemeines und Fallmanagement
§ 13 — Leistungsumfang§ 13a — Fallmanagement§ 14 — Leistungen zur PräventionZweiter Titel — Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Nachsorge
§ 15 — Leistungen zur medizinischen Rehabilitation§ 15a — Leistungen zur Kinderrehabilitation§ 16 — Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben§ 17 — Leistungen zur Nachsorge§ 18 — (weggefallen)Dritter Titel — Übergangsgeld
§ 20 — Anspruch§ 21 — Höhe und Berechnung§ 22 — (weggefallen)Vierter Titel — Ergänzende Leistungen
§ 28 — Ergänzende Leistungen§ 29 § 30 Fünfter Titel — Sonstige Leistungen
§ 31 — Sonstige LeistungenSechster Titel — Zuzahlung bei Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation und bei sonstigen Leistungen
§ 32 — Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und bei sonstigen LeistungenZweiter Abschnitt — Renten
Erster Unterabschnitt — Rentenarten und
Voraussetzungen für einen Rentenanspruch
§ 33 — Rentenarten§ 34 — Voraussetzungen für einen RentenanspruchZweiter Unterabschnitt — Anspruchsvoraussetzungen
für einzelne Renten
Erster Titel — Renten wegen Alters
§ 35 — Regelaltersrente§ 36 — Altersrente für langjährig Versicherte§ 37 — Altersrente für schwerbehinderte Menschen§ 38 — Altersrente für besonders langjährig Versicherte§ 39 — (weggefallen)§ 40 — Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute§ 41 — Altersrente und Ende des Arbeitsverhältnisses§ 42 — Vollrente und TeilrenteZweiter Titel — Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit
§ 43 — Rente wegen Erwerbsminderung§ 44 § 45 — Rente für BergleuteDritter Titel — Renten wegen Todes
§ 46 — Witwenrente und Witwerrente§ 47 — Erziehungsrente§ 48 — Waisenrente§ 49 — Renten wegen Todes bei VerschollenheitVierter Titel — Wartezeiterfüllung
§ 50 — Wartezeiten§ 51 — Anrechenbare Zeiten§ 52 — Wartezeiterfüllung durch Versorgungsausgleich, Rentensplitting und Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung§ 53 — Vorzeitige WartezeiterfüllungFünfter Titel — Rentenrechtliche Zeiten
§ 54 — Begriffsbestimmungen§ 55 — Beitragszeiten§ 56 — Kindererziehungszeiten§ 57 — Berücksichtigungszeiten§ 58 — Anrechnungszeiten§ 59 — Zurechnungszeit§ 60 — Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung§ 61 — Ständige Arbeiten unter Tage§ 62 — Schadenersatz bei rentenrechtlichen ZeitenDritter Unterabschnitt — Rentenhöhe und
Rentenanpassung
Erster Titel — Grundsätze
§ 63 — GrundsätzeZweiter Titel — Berechnung und Anpassung
der Renten
§ 64 — Rentenformel für Monatsbetrag der Rente§ 65 — Anpassung der Renten§ 66 — Persönliche Entgeltpunkte§ 67 — Rentenartfaktor§ 68 — Aktueller Rentenwert§ 68a — Schutzklausel§ 69 — VerordnungsermächtigungDritter Titel — Ermittlung der persönlichen
Entgeltpunkte
§ 70 — Entgeltpunkte für Beitragszeiten§ 71 — Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung)§ 72 — Grundbewertung§ 73 — Vergleichsbewertung§ 74 — Begrenzte Gesamtleistungsbewertung§ 75 — Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn§ 76 — Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich§ 76a — Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse§ 76b — Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung§ 76c — Zuschläge oder Abschläge beim Rentensplitting§ 76d — Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters§ 76e — Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung§ 76f — Zuschläge an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten auf Zeit§ 76g — Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung§ 77 — Zugangsfaktor§ 78 — Zuschlag bei Waisenrenten§ 78a — Zuschlag bei Witwenrenten und WitwerrentenVierter Titel — Knappschaftliche
Besonderheiten
§ 79 — Grundsatz§ 80 — Monatsbetrag der Rente§ 81 — Persönliche Entgeltpunkte§ 82 — Rentenartfaktor§ 83 — Entgeltpunkte für Beitragszeiten§ 84 — Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung)§ 85 — Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)§ 86 — (weggefallen)§ 86a — Zugangsfaktor§ 87 — Zuschlag bei WaisenrentenFünfter Titel — Ermittlung des Monatsbetrags
der Rente in Sonderfällen
§ 88 — Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten§ 88a — Höchstbetrag bei Witwenrenten und WitwerrentenVierter Unterabschnitt — Zusammentreffen
von Renten und Einkommen
§ 89 — Mehrere Rentenansprüche§ 90 — Witwenrente und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten und Ansprüche infolge Auflösung der letzten Ehe§ 91 — Aufteilung von Witwenrenten und Witwerrenten auf mehrere Berechtigte§ 92 — Waisenrente und andere Leistungen an Waisen§ 93 — Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung§ 94 — (weggefallen)§ 95 — (weggefallen)§ 96 — Nachversicherte Versorgungsbezieher§ 96a — Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst§ 97 — Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes§ 97a — Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung§ 98 — Reihenfolge bei der Anwendung von BerechnungsvorschriftenFünfter Unterabschnitt — Beginn, Änderung
und Ende von Renten
§ 99 — Beginn§ 100 — Änderung und Ende§ 101 — Beginn und Änderung in Sonderfällen§ 102 — Befristung und TodSechster Unterabschnitt — Ausschluss und
Minderung von Renten
§ 103 — Absichtliche Minderung der Erwerbsfähigkeit§ 104 — Minderung der Erwerbsfähigkeit bei einer Straftat§ 105 — Tötung eines AngehörigenDritter Abschnitt — Zusatzleistungen
§ 106 — Zuschuss zur Krankenversicherung§ 107 — Rentenabfindung§ 108 — Beginn, Änderung und Ende von ZusatzleistungenVierter Abschnitt — Serviceleistungen
§ 109 — Renteninformation und Rentenauskunft§ 109a — Hilfen in Angelegenheiten der GrundsicherungFünfter Abschnitt — Leistungen an Berechtigte
im Ausland
§ 110 — Grundsatz§ 111 — Rehabilitationsleistungen und Krankenversicherungszuschuss§ 112 — Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit§ 113 — Höhe der Rente§ 114 — BesonderheitenSechster Abschnitt — Durchführung
Erster Unterabschnitt — Beginn und Abschluss
des Verfahrens
§ 115 — Beginn§ 116 — Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe§ 117 — Abschluss§ 117a — Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige VersicherungZweiter Unterabschnitt — Auszahlung und
Anpassung
§ 118 — Fälligkeit und Auszahlung§ 118a — Anpassungsmitteilung§ 119 — Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG§ 120 — VerordnungsermächtigungDritter Unterabschnitt — Rentensplitting
§ 120a — Grundsätze für das Rentensplitting unter Ehegatten§ 120b — Tod eines Ehegatten vor Empfang angemessener Leistungen§ 120c — Abänderung des Rentensplittings unter Ehegatten§ 120d — Verfahren und Zuständigkeit§ 120e — Rentensplitting unter LebenspartnernVierter Unterabschnitt — Besonderheiten beim Versorgungsausgleich
§ 120f — Interne Teilung und Verrechnung von Anrechten§ 120g — Externe Teilung§ 120h — Abzuschmelzende AnrechteFünfter Unterabschnitt — Berechnungsgrundsätze
§ 121 — Allgemeine Berechnungsgrundsätze§ 122 — Berechnung von Zeiten§ 123 — Berechnung von Geldbeträgen§ 124 — Berechnung von Durchschnittswerten und RententeilenDrittes Kapitel — Organisation, Datenschutz und Datensicherheit
Erster Abschnitt — Organisation
Erster Unterabschnitt — Deutsche Rentenversicherung
§ 125 — Träger der gesetzlichen RentenversicherungZweiter Unterabschnitt — Zuständigkeit in der allgemeinen
Rentenversicherung
§ 126 — Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung§ 127 — Zuständigkeit für Versicherte und Hinterbliebene§ 127a — Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene sowie für Vorruhestandsleistungen§ 128 — Örtliche Zuständigkeit der Regionalträger§ 128a — Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Saarland§ 129 — Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Versicherte§ 130 — Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See§ 131 — Auskunfts- und BeratungsstellenDritter Unterabschnitt — Zuständigkeit in der
knappschaftlichen Rentenversicherung
§ 132 — Versicherungsträger§ 133 — Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Beschäftigte§ 134 — Knappschaftliche Betriebe und Arbeiten§ 135 — Nachversicherung§ 136 — Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See§ 136a — Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene der knappschaftlichen Rentenversicherung§ 137 — Besonderheit bei der Durchführung der Versicherung und bei den LeistungenUnterabschnitt 3a — Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
§ 137a — Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse§ 137b — Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung§ 137c — Vermögen, Haftung§ 137d — Organe§ 137e — BeiratVierter Unterabschnitt — Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen
Rentenversicherung, Erweitertes Direktorium
§ 138 — Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung§ 139 — Erweitertes Direktorium§ 140 — Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen RentenversicherungFünfter Unterabschnitt — Vereinigung von
Regionalträgern
§ 141 — Vereinigung von Regionalträgern auf Beschluss ihrer Vertreterversammlungen§ 142 — Vereinigung von Regionalträgern durch RechtsverordnungSechster Unterabschnitt — Beschäftigte der
Versicherungsträger
§ 143 — Bundesunmittelbare Versicherungsträger§ 144 — Landesunmittelbare VersicherungsträgerSiebter Unterabschnitt — Datenstelle der Rentenversicherung
§ 145 — Aufgaben der Datenstelle der Rentenversicherung§ 146 — (weggefallen)Zweiter Abschnitt — Datenschutz und Datensicherheit
§ 147 — Versicherungsnummer§ 148 — Datenverarbeitung beim Rentenversicherungsträger§ 149 — Versicherungskonto§ 150 — Dateisysteme bei der Datenstelle§ 151 — Auskünfte der Deutschen Post AG§ 151a — Antragstellung im automatisierten Verfahren beim Versicherungsamt§ 151b — Automatisiertes Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung§ 151c — Übermittlung von Sozialdaten an den Träger der Insolvenzsicherung§ 152 — VerordnungsermächtigungViertes Kapitel — Finanzierung
Erster Abschnitt — Finanzierungsgrundsatz und
Rentenversicherungsbericht
Erster Unterabschnitt — Umlageverfahren
§ 153 — UmlageverfahrenZweiter Unterabschnitt — Rentenversicherungsbericht
und Sozialbeirat
§ 154 — Rentenversicherungsbericht und weitere Berichte zur Alterssicherung§ 154a — Sicherungsniveau vor Steuern§ 155 — Aufgabe des Sozialbeirats§ 156 — Zusammensetzung des SozialbeiratsZweiter Abschnitt — Beiträge und Verfahren
Erster Unterabschnitt — Beiträge
Erster Titel — Allgemeines
§ 157 — Grundsatz§ 158 — Beitragssätze§ 159 — Beitragsbemessungsgrenzen§ 160 — VerordnungsermächtigungZweiter Titel — Beitragsbemessungsgrundlagen
§ 161 — Grundsatz§ 162 — Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter§ 163 — Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter§ 164 § 165 — Beitragspflichtige Einnahmen selbständig Tätiger§ 166 — Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter§ 167 — Freiwillig VersicherteDritter Titel — Verteilung der Beitragslast
§ 168 — Beitragstragung bei Beschäftigten§ 169 — Beitragstragung bei selbständig Tätigen§ 170 — Beitragstragung bei sonstigen Versicherten§ 171 — Freiwillig Versicherte§ 172 — Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht§ 172a — Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer VersorgungseinrichtungenVierter Titel — Zahlung der Beiträge
§ 173 — Grundsatz§ 174 — Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen§ 175 — Beitragszahlung bei Künstlern und Publizisten§ 176 — Beitragszahlung und Abrechnung bei Bezug von Sozialleistungen, bei Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen§ 176a — Beitragszahlung und Abrechnung bei Pflegepersonen§ 176b — Beitragszahlung und Abrechnung für Bezieher von Übergangsgebührnissen§ 176c — Beitragszahlung und Abrechnung für Bezieher von Erwerbsschadensausgleich§ 177 — Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten§ 178 — VerordnungsermächtigungFünfter Titel — Erstattungen
§ 179 — Erstattung von Aufwendungen§ 180 — VerordnungsermächtigungSechster Titel — Nachversicherung
§ 181 — Berechnung und Tragung der Beiträge§ 182 — Zusammentreffen mit vorhandenen Beiträgen§ 183 — Erhöhung und Minderung der Beiträge bei Versorgungsausgleich§ 184 — Fälligkeit der Beiträge und Aufschub§ 185 — Zahlung der Beiträge und Wirkung der Beitragszahlung§ 186 — Zahlung an eine berufsständische Versorgungseinrichtung§ 186a — Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im NachversicherungszeitraumSiebter Titel — Zahlung von Beiträgen in
besonderen Fällen
§ 187 — Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich§ 187a — Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters§ 187b — Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse§ 188 — Beitragszahlung für Zeiten einer besonderen AuslandsverwendungAchter Titel — Berechnungsgrundsätze
§ 189 — BerechnungsgrundsätzeZweiter Unterabschnitt — Verfahren
Erster Titel — Meldungen
§ 190 — Meldepflichten bei Beschäftigten und Hausgewerbetreibenden§ 190a — Meldepflicht von versicherungspflichtigen selbständig Tätigen§ 191 — Meldepflichten bei sonstigen versicherungspflichtigen Personen§ 192 — Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst§ 192a — Meldepflicht für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung§ 192b — Meldepflichten bei Bezug von Übergangsgebührnissen§ 192c — Meldepflichten bei Bezug von Erwerbsschadensausgleich§ 193 — Meldung von sonstigen rechtserheblichen Zeiten§ 194 — Gesonderte Meldung und Hochrechnung§ 195 — VerordnungsermächtigungZweiter Titel — Auskunfts- und
Mitteilungspflichten
§ 196 — Auskunfts- und MitteilungspflichtenDritter Titel — Wirksamkeit der
Beitragszahlung
§ 197 — Wirksamkeit von Beiträgen§ 198 — Neubeginn und Hemmung von Fristen§ 199 — Vermutung der Beitragszahlung§ 200 — Änderung der Beitragsberechnungsgrundlagen§ 201 — Beiträge an nicht zuständige Träger der Rentenversicherung§ 202 — Irrtümliche Pflichtbeitragszahlung§ 203 — Glaubhaftmachung der BeitragszahlungVierter Titel — Nachzahlung
§ 204 — Nachzahlung von Beiträgen bei Ausscheiden aus einer internationalen Organisation§ 205 — Nachzahlung bei Strafverfolgungsmaßnahmen§ 206 — Nachzahlung für Geistliche und Ordensleute§ 207 — Nachzahlung für Ausbildungszeiten§ 208 — (weggefallen)§ 209 — Berechtigung und Beitragsberechnung zur NachzahlungFünfter Titel — Beitragserstattung
und Beitragsüberwachung
§ 210 — Beitragserstattung§ 211 — Sonderregelung bei der Zuständigkeit zu Unrecht gezahlter Beiträge§ 212 — Beitragsüberwachung§ 212a — Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für sonstige Versicherte, Nachversicherte und für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung§ 212b — Prüfung der Beitragszahlung bei versicherungspflichtigen SelbständigenDritter Abschnitt — Beteiligung des Bundes,
Finanzbeziehungen und Erstattungen
Erster Unterabschnitt — Beteiligung des
Bundes
§ 213 — Zuschüsse des Bundes§ 214 — Liquiditätssicherung§ 214a — Liquiditätserfassung§ 215 — Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen RentenversicherungZweiter Unterabschnitt — Nachhaltigkeitsrücklage
und Finanzausgleich
§ 216 — Nachhaltigkeitsrücklage§ 217 — Anlage der Nachhaltigkeitsrücklage§ 218 — (weggefallen)§ 219 — Finanzverbund in der allgemeinen Rentenversicherung§ 220 — Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe, Verwaltung und Verfahren§ 221 — Ausgaben für das Verwaltungsvermögen§ 222 — ErmächtigungDritter Unterabschnitt — Erstattungen
§ 223 — Wanderversicherungsausgleich und Wanderungsausgleich§ 224 — Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit§ 224a — Tragung pauschalierter Beiträge für Renten wegen voller Erwerbsminderung§ 224b — Erstattung für Begutachtung in Angelegenheiten der Grundsicherung§ 225 — Erstattung durch den Träger der Versorgungslast§ 226 — VerordnungsermächtigungVierter Unterabschnitt — Abrechnung der
Aufwendungen
§ 227 — Abrechnung der AufwendungenFünftes Kapitel — Sonderregelungen
Erster Abschnitt — Ergänzungen für Sonderfälle
Erster Unterabschnitt — Grundsatz
§ 228 — GrundsatzZweiter Unterabschnitt — Versicherter
Personenkreis
§ 229 — Versicherungspflicht§ 229a — Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet§ 230 — Versicherungsfreiheit§ 231 — Befreiung von der Versicherungspflicht§ 231a — Befreiung von der Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet§ 232 — Freiwillige Versicherung§ 233 — Nachversicherung§ 233a — Nachversicherung im BeitrittsgebietDritter Unterabschnitt — Teilhabe
§ 234 — Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Arbeitslosenhilfe§ 234a — Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei UnterhaltsgeldbezugVierter Unterabschnitt — Anspruchsvoraussetzungen
für einzelne Renten
§ 235 — Regelaltersrente§ 236 — Altersrente für langjährig Versicherte§ 236a — Altersrente für schwerbehinderte Menschen§ 236b — Altersrente für besonders langjährig Versicherte§ 237 — Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit§ 237a — Altersrente für Frauen§ 238 — Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute§ 239 — Knappschaftsausgleichsleistung§ 240 — Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit§ 241 — Rente wegen Erwerbsminderung§ 242 — Rente für Bergleute§ 242a — Witwenrente und Witwerrente§ 243 — Witwenrente und Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten§ 243a — Rente wegen Todes an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten im Beitrittsgebiet§ 243b — Wartezeit§ 244 — Anrechenbare Zeiten§ 244a — Wartezeiterfüllung durch Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung§ 245 — Vorzeitige Wartezeiterfüllung§ 245a — Wartezeiterfüllung bei früherem Anspruch auf Hinterbliebenenrente im Beitrittsgebiet§ 246 — Beitragsgeminderte Zeiten§ 247 — Beitragszeiten§ 248 — Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und im Saarland§ 249 — Beitragszeiten wegen Kindererziehung§ 249a — Beitragszeiten wegen Kindererziehung im Beitrittsgebiet§ 249b — Berücksichtigungszeiten wegen Pflege§ 250 — Ersatzzeiten§ 251 — Ersatzzeiten bei Handwerkern§ 252 — Anrechnungszeiten§ 252a — Anrechnungszeiten im Beitrittsgebiet§ 253 — Pauschale Anrechnungszeit§ 253a — Zurechnungszeit§ 254 — Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung§ 254a — Ständige Arbeiten unter Tage im BeitrittsgebietFünfter Unterabschnitt — Rentenhöhe und Rentenanpassung
§ 254b — (weggefallen)§ 254c — (weggefallen)§ 254d — Umbenennung in Entgeltpunkte§ 255 — Rentenartfaktor§ 255a — (weggefallen)§ 255b — (weggefallen)§ 255c — Anwendung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2024§ 255d — Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Juli 2026§ 255e — Niveauschutzklausel für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum Ablauf des 1. Juli 2031§ 255f — (weggefallen)§ 255g — Ausgleichsbedarf ab dem 1. Juli 2021§ 255h — Schutzklausel in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum Ablauf des 1. Juli 2031§ 255i — Anpassung nach Mindestsicherungsniveau bis zum Ablauf des 1. Juli 2031§ 255j — Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2022§ 256 — Entgeltpunkte für Beitragszeiten§ 256a — Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet§ 256b — Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Beitragszeiten§ 256c — Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten ohne Beitragsbemessungsgrundlage§ 257 — Entgeltpunkte für Berliner Beitragszeiten§ 258 — Entgeltpunkte für saarländische Beitragszeiten§ 259 — Entgeltpunkte für Beitragszeiten mit Sachbezug§ 259a — Besonderheiten für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1937§ 259b — Besonderheiten bei Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem§ 260 — Beitragsbemessungsgrenzen§ 261 — Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte§ 262 — Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt§ 263 — Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten§ 264 — Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich§ 264a — (weggefallen)§ 264b — Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung§ 264c — Zuschlag bei Hinterbliebenenrenten§ 264d — Zugangsfaktor§ 265 — Knappschaftliche BesonderheitenSechster Unterabschnitt — Zusammentreffen von
Renten und Einkommen
§ 266 — Erhöhung des Grenzbetrags§ 267 — (weggefallen)Siebter Unterabschnitt — Beginn von Witwenrenten und Witwerrenten an vor dem 1. Juli
1977 geschiedene Ehegatten und Änderung von Renten beim
Versorgungsausgleich
§ 268 — Beginn von Witwenrenten und Witwerrenten an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten§ 268a — Änderung von Renten beim VersorgungsausgleichAchter Unterabschnitt — Zusatzleistungen
§ 269 — Steigerungsbeträge§ 269a — (weggefallen)§ 269b — Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwen und Witwern§ 270 — (weggefallen)§ 270a Neunter Unterabschnitt — Leistungen an Berechtigte
im Ausland und Auszahlung
§ 270b — Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit§ 271 — Höhe der Rente§ 272 — Besonderheiten§ 272a — Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004Zehnter Unterabschnitt — Organisation,
Datenverarbeitung und Datenschutz
Erster Titel — Organisation
§ 273 — Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See§ 273a — Zuständigkeit in ZweifelsfällenZweiter Titel — Datenverarbeitung und Datenschutz
§ 274 — Dateisysteme bei der Datenstelle hinsichtlich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971§ 274a — Verarbeitung von Sozialdaten im Zusammenhang mit dem Anpassungsgeld nach § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes§ 274b — Verarbeitung von Daten aufgrund des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und RentnerDritter Titel — Übergangsvorschriften zur Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger
§ 274c — AusgleichsverfahrenElfter Unterabschnitt — Finanzierung
Erster Titel — (weggefallen)
§ 275 Zweiter Titel — Beiträge
§ 276 — Übergangsregelung für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung§ 276a — Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit§ 276b — Übergangsregelung für Beschäftigte in Privathaushalten im Übergangsbereich§ 277 — Beitragsrecht bei Nachversicherung§ 277a — Durchführung der Nachversicherung im Beitrittsgebiet§ 278 — Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung§ 278a — Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung im Beitrittsgebiet§ 279 — Beitragspflichtige Einnahmen bei Hebammen und Handwerkern§ 279a — Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet§ 279b — (weggefallen)§ 279c — Beitragstragung im Beitrittsgebiet§ 279d — Beitragszahlung im Beitrittsgebiet§ 279e — (weggefallen)§ 279f — (weggefallen)§ 279g — Sonderregelungen bei Altersteilzeitbeschäftigten§ 280 — Höherversicherung für Zeiten vor 1998§ 281 — Nachversicherung§ 281a — (weggefallen)§ 281b — VerordnungsermächtigungDritter Titel — Verfahren
§ 281c — Meldepflichten im Beitrittsgebiet§ 282 — Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze§ 283 — (weggefallen)§ 284 — Nachzahlung für Vertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte§ 285 — Nachzahlung bei Nachversicherung§ 286 — Versicherungskarten§ 286a — Glaubhaftmachung der Beitragszahlung und Aufteilung von Beiträgen§ 286b — Glaubhaftmachung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet§ 286c — Vermutung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet§ 286d — Beitragserstattung§ 286e — Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung§ 286f — Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung§ 286g — Erstattung von nach dem 21. Juli 2009 gezahlten freiwilligen Beiträgen§ 286h — Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge für Bezieher von ÜbergangsgebührnissenVierter Titel — Berechnungsgrundlagen
§ 287 — Beitragssatzgarantie bis 2025§ 287a — (weggefallen)§ 287b — Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe§ 287c — (weggefallen)§ 287d — Erstattungen in besonderen Fällen§ 287e — (weggefallen)§ 287f — (weggefallen)§ 287g — Minderung des Erhöhungsbetrages des zusätzlichen Bundeszuschusses in den Jahren 2024 bis 2027§ 287h — Bundesmittel und Mindestrücklage§ 288 Fünfter Titel — Erstattungen
§ 289 — Wanderversicherungsausgleich§ 289a — Besonderheiten beim Wanderversicherungsausgleich§ 290 — Erstattung durch den Träger der Versorgungslast§ 290a — Erstattung durch den Träger der Versorgungslast im Beitrittsgebiet§ 291 — Erstattungen für Anrechnungszeiten für den Bezug von Anpassungsgeld§ 291a — Erstattung von Invalidenrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit§ 291b — Erstattung der Mehraufwendungen aufgrund der Anpassung nach Mindestsicherungsniveau ab dem Jahr 2026§ 291c — Erstattung der Mehraufwendungen zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ab dem Jahr 2027§ 292 — Verordnungsermächtigung§ 292a — Verordnungsermächtigung für das BeitrittsgebietSechster Titel — Vermögensanlagen
§ 293 — VermögensanlagenZwölfter Unterabschnitt — Leistungen für
Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921
§ 294 — Anspruchsvoraussetzungen§ 294a — Besonderheiten für das Beitrittsgebiet§ 295 — Höhe der Leistung§ 296 — Beginn und Ende§ 297 — Zuständigkeit§ 298 — Durchführung§ 299 — AnrechnungsfreiheitZweiter Abschnitt — Ausnahmen von der Anwendung
neuen Rechts
Erster Unterabschnitt — Grundsatz
§ 300 — GrundsatzZweiter Unterabschnitt — Leistungen zur
Teilhabe
§ 301 — Leistungen zur TeilhabeDritter Unterabschnitt — Anspruchsvoraussetzungen
für einzelne Renten
§ 302 — Anspruch auf Altersrente in Sonderfällen§ 302a — Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Bergmannsvollrenten§ 302b — Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit§ 303 — Witwerrente§ 303a — Große Witwenrente und große Witwerrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit§ 304 — Waisenrente§ 305 — Wartezeit und sonstige zeitliche VoraussetzungenVierter Unterabschnitt — Rentenhöhe
§ 306 — Grundsatz§ 307 — Umwertung in persönliche Entgeltpunkte§ 307a — Persönliche Entgeltpunkte aus Bestandsrenten des Beitrittsgebiets§ 307b — Bestandsrenten aus überführten Renten des Beitrittsgebiets§ 307c — Durchführung der Neuberechnung von Bestandsrenten nach § 307b§ 307d — Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung§ 307e — Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020§ 307f — Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992§ 307g — Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung§ 307h — Evaluierung§ 307i — Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Renten wegen Erwerbsminderung und bei Renten wegen Todes§ 307j — Rentenzuschlag bei Renten wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes für die Zeit von Juli 2024 bis November 2025§ 308 — Umstellungsrenten§ 309 — Neufeststellung auf Antrag§ 310 — Erneute Neufeststellung von Renten§ 310a — Neufeststellung von Renten mit Zeiten der Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn oder bei der Deutschen Post§ 310b — Neufeststellung von Renten mit überführten Zeiten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz§ 310c — Neufeststellung von Renten wegen Beschäftigungszeiten während des Bezugs einer InvalidenrenteFünfter Unterabschnitt — Zusammentreffen von
Renten und von Einkommen
§ 311 — Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung§ 312 — Mindestgrenzbetrag bei Versicherungsfällen vor dem 1. Januar 1979§ 313 — Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit§ 314 — Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes§ 314a — Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes aus dem BeitrittsgebietSechster Unterabschnitt — Zusatzleistungen
§ 315 — Zuschuss zur Krankenversicherung§ 315a — Auffüllbetrag§ 315b — Renten aus freiwilligen Beiträgen des Beitrittsgebiets§ 316 — (weggefallen)Siebter Unterabschnitt — Leistungen an
Berechtigte im Ausland
§ 317 — Grundsatz§ 318 — (weggefallen)§ 319 — ZusatzleistungenAchter Unterabschnitt — Zusatzleistungen bei
gleichzeitigem Anspruch auf Renten nach dem Übergangsrecht für
Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
§ 319a — Rentenzuschlag bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 und 1993Neunter Unterabschnitt — Leistungen
bei gleichzeitigem Anspruch auf Renten nach dem Übergangsrecht
für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
§ 319b — ÜbergangszuschlagElfter Unterabschnitt — Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
§ 319d — Berücksichtigung von VersorgungskrankengeldSechstes Kapitel — Bußgeldvorschriften, Unterrichtung von Behörden
§ 320 — Bußgeldvorschriften§ 321 — Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten§ 322 — Unterrichtung durch die Träger der Rentenversicherung zum Zwecke der Sicherung der Tariftreue